Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V. (BVBB)
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BER Schallschutz: abgelehnte Räume

Abgelehnte Räume - immer noch ein Problem!

Was hilft ein Finanzrahmen von 700 Mio Euro, wenn die FBB zahlreiche Wohnräume nach wie vor für nicht schutzwürdig erklärt und deshalb das Geld und der Schutz nicht bei den Anwohnern ankommen?! Und was nützt ein Dialogforum, das dieses zentrale Problem selbst nach mehreren Jahren nicht gelöst hat?!

So sehen sie beispielhaft aus, die Wohnräume, in denen die BER-Anwohner leben und anstelle eines Schallschutzanspruchs auf Almosen, nämlich freiwillige Leistungen verwiesen werden, deren Schutz weit hinter dem Schutzniveau des planfestgestellten Tagschutzes zurückbleibt.

  • Egal aus welchem Grund, Hauptsache abgelehnt
    Um dieser Wohnküche die Schutzwürdigkeit abzusprechen hat die FBB einfach behauptet, sie entspreche nicht den bauordnungsrechtlichen Vorschriften. Das trifft aber gar nicht zu: Der Raum erfüllt alle Anforderungen an einen Aufenthaltsraum und ist so wie genehmigt gebaut und genutzt.
  • Kein Wohnraum
    Kein schutzwürdiger Wohnraum wegen angeblich zu geringer Raumhöhe - trotz Baugenehmigung
  • Kein Wohnraum
    Schallschutzanspruch von FBB abgelehnt, obwohl seit mind. 1945 unverändert so genutzt
  • "Erfüllt nicht die Kriterien einer Wohnküche"
    "Keine wohnzimmertypischen Elemente vorhanden", deshalb "besteht gemäß PFB kein Anspruch auf Schallschutz"
  • "Veranda /Eingangsbereich" - "kein Raum zum Wohnen oder Schlafen"
    Für die Flughafengesellschaft ist dieser Raum kein Wohnraum bzw. nicht zum Aufenthalt von Menschen bestimmt und geeignet. Schallschutzfenster wurden nicht bewilligt.
  • Wohnraumerweiterung
    Wohnraumerweiterung in Kostenerstattungsvereinbarung anerkannt - in Anspruchsermittlung dann aber als "Wintergarten" abgelehnt
  • Kein Wohnraum
    "kein Raum zum Wohnen oder Schlafen"
  • Zu klein für Schallschutz?
    Schallschutz abgelehnt, da knapp unter 10 qm. Gemäß Bauordnung ist diese Küche aber ein Aufenthaltsraum.
  • Wohnraumerweiterung
    genehmigte Wohnraumerweiterung in Kostenerstattungsvereinbarung anerkannt, in Anspruchsermittlung als "Wintergarten" abgelehnt
  • "Veranda"
    "Veranda - nicht anspruchsberechtigt"
  • Keine Wohnküche?
    Der Schallschutzanspruch wurde von der FBB abgelehnt. Das sei keine Wohnküche. Dabei wird sie seit Jahrzehnten als Wohnküche genutzt, so wie es der Architekt seinerzeit geplant und das Bauamt genehmigt hat. Diese Küche ist ein genehmigter Aufenthaltsraum, dient Wohnzwecken und ist deshalb laut PFB zu schützen.
  • "Veranda"
    "Veranda /Eingangsbereich - Anspruchsberechtigung: nein"
  • Keine Wohnküche?
    Noch eine abgelehnte Wohnküche, nur weil sie etwas kleiner als 10 qm groß ist.
  • "Das kleinere Wohnzimmer im Erdgeschoss
    ist nicht als Aufenthaltsraum zu bewerten.", meint die FBB.
  • Immer wieder die Raumhöhe
    Kein schutzwürdiger Wohnraum wegen Raumhöhe
  • "Mangelnde Belichtung"
    Nicht anspruchsberechtigt wegen "mangelnder Belichtung", d.h., die Rohbau-Fensteröffnung ist geringfügig kleiner als lt. Bauordnung vorgesehen. Das Bauamt hat aber vor Jahrzehnten die Baugenehmigung so erteilt.
  • "Eingangsbereich - kein Raum zum Wohnen"
    Dabei gibt es sogar den Begriff "Wohndiele", der hier zutreffend wäre.
  • Auch keine Wohnküche?
    Was die Bewohner in diesem Raum wohl machen? Dass sie da wohnen und deshalb Anspruch darauf haben, dass sie bei geschlossenen Fenstern ungestört vom Fluglärm miteinander kommunizieren können, möchte die FBB nicht anerkennen.
  • "Veranda"
    "Veranda / Eingangsbereich, Anspruchsberechtigung: nein", der Raum enspricht aber der Baugenehmigung und erfüllt alle bauordnungsrechtlichen Anforderungen eines Wohnraumes
  • Kein Wohnraum trotz Genehmigung und Bauabnahmeschein
    2011 Anspruchsberechtigung: ja
    2016 Anspruchsberechtigung: nein
  • Noch eine Wohnküche mit abgelehntem Schallschutzanspruch
    Auch diese Küche ist nur geringfügig kleiner als 10 qm. Dennoch wurde Schallschutz abgelehnt, obwohl die Flughafengesellschaft gegenüber der Planfeststellungsbehörde versichert hat, dass erst unterhalb einer Grundfläche von 8 qm eine Entscheidung im Einzelfall erforderlich sei, um auch in einem solchen Fall von einem nach Planfeststellungsbeschluss zu schützenden Wohnraum auszugehen.
  • Nicht wohnlich genug für Schallschutz?
    Die Bewohner hatten den Planfeststellungsbeschluss so gelesen, dass sie vor dem Fluglärm geschützt werden sollen und nicht die Flughafengesellschaft durch die Behörde vor den Anwohnern.
  • "Veranda"
    Die FBB meint: "Anspruchsberechtigung nein, kein Raum zum Wohnen oder Schlafen".
  • Wohnraumerweiterung
    "Wintergarten", zum Wohnen nicht geeignet, daher nicht anspruchsberechtigt,
  • Erst anerkannter Wohnraum, später verneint
    2011 Anspruchsberechtigung: ja
    2016 Anspruchsberechtigung: nein
    obwohl sich weder der Raum noch die Baugenehmigung samt Bauabnahmeschein geändert haben
  • Kein schutzwürdiger Wohnraum
    Keinen Schallschutz zu bewilligen schützt die Anwohner nicht, schon gar nicht "weltbest".
  • Zusage zurückgenommen
    In der Kostenerstattungsvereinbarung anerkannt - und nach dem OVG-Urteil in der Anspruchsermittlung nicht als schutzwürdig anerkannt.
  • Kein schutzwürdiger Wohnraum
    "Kein Raum zum Wohnen oder Schlafen"
  • Kein schutzwürdiger Wohnraum
    "Kein Raum zum Wohnen oder Schlafen"

Um die abgelehnten Wohnräume größer anzusehen, klicken Sie bitte auf ein Bild.
Copyright aller Fotografien: Carla Pohl www.carlapohl.com

Im System angekommen: BBB TV 01.12.2016


8 Stunden Nachtruhe im Wahlkampf versprochen:
Was ist davon im Koalitionsvertrag übrig geblieben?
Von 25.000 Wohnungen bisher 117 mit Schallschutz versehen.
Die FBB mauert immer weiter und niemand hält sie auf.

Offener Brief der Bürgerinitiativen und Vereine zu Berliner Koalitionsverhandlungen im November 2016 zum BER

Berlin/Brandenburg 22.11.2016
 

BI Berlin-Südwest gegen Fluglärm (vormals Lichterfelde gegen Fluglärm)
BI Lichtenrade/Mahlow-Nord gegen Fluglärm e.V.
Friedrichshagener Bürgerinitiative, Bürgerverein Friedrichshagen e.V.
Bürgerverein Wilhelmshagen-Rahnsdorf e.V.
Aktionsbündnis für ein lebenswertes Berlin-Brandenburg (ABB)
Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V. (BVBB)
Bündnis Südost gegen Fluglärm (BüSo)
BI Teltow gegen Fluglärm e.V.
BI Kleinmachnow gegen Flugrouten e.V.
BI Unser Großbeeren e.V.
BI Müggelheim e.V.
BI Gosener Wiesen
BI Mahlower Schriftstellerviertel e.V.
Verein zur Förderung der Umweltverträglichkeit des Verkehrs (VUV)



An
Frau Ramona Pop (MdA, Bündnis 90/Die Grünen)
Herrn Dr. Klaus Lederer (MdA, Die Linke)
den Berliner Landesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen
den Berliner Landesvorstand der Partei Die Linke


Sehr geehrte Frau Pop, sehr geehrter Herr Dr. Lederer, sehr geehrte Damen und Herren der Landesvorstände,

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Grün ja Grün sind alle meine ...

Wahlversprechen zu geben, ist das Eine. Sie zu verfolgen, sie gegen den Widerstand verschiedenster Interessensgruppen durchzusetzen, das Andere. Diese jedoch abzuschwächen oder gar aufzugeben, noch vor den ersten Taten, wirft eine zentrale Frage auf: strategische oder doch eine vollständige Kapitulation?

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BBB-TV I Punkt: „Umgefallen“

  • Tausend Wahlversprechen und alles Meineide?
  • Nachtflugverbot am BER ad Acta gelegt.

Weitere Sendungen dazu:

  • Die Qual der Wahl, BBB TV 15.09.2016 und
  • Die Wanne ist voll, BBB TV Sept. 2016

Die Koalitionsvereinbarung:

  • Koalitionsvereinbarung (PDF) vgl. u.a. Seite 45 (Zeile 465) und Seite 74 (Zeile 551)

Wir sind hier und wir sind laut: BBB TV 27.10.2016


Nachtflugverbot 22 bis 6 Uhr schon vergessen?
Werden Wahlversprechen wirklich umgesetzt?
Staatliche Investitionen ohne Steuergeld: Wie geht das?

Offener Brief an MP Woidke vom 17.10.16

Sehr geehrter Herr Doktor Woidke,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

in der 19 Uhr30-Sendung des rbb Brandenburg AKTUELL am Samstag, 15.10.2016 konnte man folgende Worte von Ihnen vernehmen:

"Wenn ich da lese Verräter oder Ähnliches mehr,
dann sage ich also, dann is' für mich auch die Grenze des Zumutbaren überschritten,
also dann zu diesen Leuten hinzugehn,
da habe ich einfach auch keine Lust zu."

Was war passiert?

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BSZ® e.V. und DAV e.V. stellen Antrag den Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ unter Denkmalschutz zu stellen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. , 16. September 2016 
Der BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) vertreten durch den Vorstand Horst Roosen und der Deutscher Arbeitgeber Verband e.V. (Wiesbaden) vertreten durch seinen Präsidenten Herrn Peter Schmidt, haben heute bei dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege mit folgendem Schreiben beantragt den Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ unter Denkmalschutz zu stellen.

An
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege
und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)
c/o Herrn Direktor und Landesarchäologe Prof. Dr.Franz Schopper
OT Wünsdorf
Wünsdorfer Platz 4-5
15806 Zossen


Antrag auf Unterschutzstellung des BER Flughafen Berlin Brandenburg

Der Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ (IATA: BER, ICAO: EDDB; englisch Berlin-Brandenburg International) ist ein seit 2006 in Bau befindlicher, an der südlichen Stadtgrenze Berlins im brandenburgischen Schönefeld gelegener internationaler Verkehrsflughafen. Er trägt den Beinamen »Willy Brandt« und soll durch die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB), an der die Länder Berlin undBrandenburg zu je 37 Prozent und der Bund zu 26 Prozent beteiligt sind, mit einer Kapazität von 27 Millionen Passagieren pro Jahr betrieben werden. Er soll die derzeitigen Flughäfen Schönefeld (dessen Gelände er teilweise umfasst) und Tegel ersetzen. Der erste Spatenstich für diese momentan größte Flughafenbaustelle Europas und eines der größten in Bau befindlichen Verkehrsinfrastrukturprojekte Deutschlands erfolgte am 5. September 2006.

Beobachter sehen zahlreiche schwerwiegende Fehler bei Planung und Bau. Die Baukosten wurden ursprünglich auf eine Milliarde Euro veranschlagt. Im Juli 2015 näherten sich die Prognosen der Marke von sechs Milliarden Euro. Der Flugbetrieb sollte planmäßig im Oktober 2011 starten – der Termin wurde jedoch mehrfach verschoben.

Beim Spatenstich am 5. September 2006 sagte Herr Wowereit: „Wir werden beweisen, dass drei öffentliche Eigentümer so ein Projekt bauen können“.

Heute wissen wir: Für einen Alleingang fehlt dem Personal der Flughafen-Gesellschaft der Sachverstand.

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N24: Die Geschichte einer gigantischen Fehlplanung

Ein Film vom 12.07.2016 von N24

http://www.n24.de/n24/Mediathek/videos/d/8815128/die-geschichte-einer-gigantischen-fehlplanung.html

Offener Brief an die BER-Kreditgeber

Folgender Brief ging per Fax und Post am 10.07.2016 an die Risikovorstände und Aufsichtsrats-/Verwaltungsratsvorsitzenden der Kreditgeber des BER 

Flughafen BER – weitere Nachfinanzierungsrunde
Neubewertung Ihres Konsortialkreditanteils


Sehr geehrte (r) Frau/Herr... ,

mit Erstaunen haben wir der Presse (Tagesspiegel-Checkpoint vom 05.07.2016 ) entnommen, dass (Sie in Ihrer Aufsichtsfunktion der .... verantworten, dass) Ihr Kreditinstitut - nach mehrjähriger Zurückhaltung und in der vielleicht angespanntesten Finanzlage des BER - einen weiteren Konsortialbeitrag innerhalb der Finanzierungsrunde über 2,2 Mrd. EUR leisten wird.

Was zur Vermeidung eines unmittelbar bevorstehenden Baustillstandes und zur Abwehr von Vermögensschäden gegen Ihr Haus vordergründig plausibel erscheint, birgt nach Würdigung sämtlicher Fakten und Rahmenumstände für die nähere Zukunft einen immensen Reputations- und Wirtschaftsschaden für Ihr Haus und Ihre Anteilseigner.

Ihr Kreditvergabeverhalten irritiert zutiefst. Da wir davon ausgehen, dass Ihr Geschäftsgebaren dem eines ordentlichen Kaufmannes entspricht, müssen wir annehmen, dass Ihnen bei der Beurteilung innerhalb der Kreditgenehmigung

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