Pressemitteilungen

Nachfolgend finden Sie die Pressemitteilungen des BVBB seit 2010. 

Ein Mitglied des BVBB e.V. aus Berlin-Treptow (Ortsteil Bohnsdorf) hat mit Unterstützung des Vereins heute beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, um seinen Anspruch aus der Schutzauflage des Planfeststellungsbeschlusses durchzusetzen.

Der Antragsteller macht gegen die Antragsgegnerin im Wege der Einstweiligen Anordnung seinen Anspruch aus der Schutzauflage A II Ziff. 5.1.2 in Verbindung mit Ziff. 5.1.7 Absatz 1 und 2 des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld vom 13.08.2004 (in der derzeit geltenden Fassung) geltend. Der Antragsteller verfolgt dabei das Ziel, die Antragsgegnerin zur Erstattung der Kosten von Schallschutzeinrichtungen zu verpflichten, die hinsichtlich ihres Schutzniveaus den Vorgaben aus dem Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 15.06.2012 zum Aktenzeichen 12 S 27.12 entsprechen. Der Antrag wurde auf Einstweilige Anordnung wurde gestellt, nachdem die Antragsgegnerin trotz Fristsetzung durch den Antragsteller nicht bereit war, einen dahingehenden Anspruch anzuerkennen.

Zur Ankündigung von Platzeck (SPD) im Hauptausschuss des Brandenburger Landtags sich zu “bemühen ... dass die Bedingungen geschaffen werden, dass dieser Klarstellungsantrag zurückgezogen wird“, erklärt der Bürgerverein Brandenburg-Berlin (BVBB), dass Platzeck offensichtlich seine ihm von Berlin und dem Bund zugedachte Rolle verkennt. Denn in der Frage des Hauptstadtflughafens BER war Platzeck offenbar für beide immer nur der “Nützliche Idiot”, dessen man sich bediente, um die Genehmigung zum Bau des BER zu erhalten. Jetzt, da der Flughafen in Beton gegossen ist, zeigt man Platzeck beim Thema Schallschutz, dass für ihn nur die Rolle des Statisten vorgesehen ist.

In den vergangenen Wochen wurde offenkundig, wie schäbig die Brandenburger Landesregierung mit den Betroffenen des BER umgeht. Mit der Stimme des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden, Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck, wurde durch die Flughafengesellschaft (FBB) ein sog. „Klarstellungsantrag“ beim Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) gestellt. Mit diesem Antrag will die Flughafengesellschaft geklärt wissen, welches Tagschutzziel nun gilt, obwohl Planfeststellungsbeschluss und höchstrichterliche Rechtsprechung seit dem Urteil 2006 daran keine Zweifel lassen.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat mit Datum vom 12.06.2012 mitgeteilt, dass im Zusammenhang mit einer anonymen Anzeige gegen den Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V. (BVBB) keine Ermittlungen eingeleitet werden, da es bereits an einem Anfangsverdacht mangelt.

Aktuelle Aussagen von Wowereit und Platzeck (beide SPD) legen nach Auffassung des Bürgervereins Brandenburg-Berlin (BVBB) den Schluss nahe, dass niemals die Absicht bestand, das vom Flughafen in das Planungsverfahren für den BER eingebrachte Schallschutzkonzept umzusetzen. Einziger Zweck des Konzepts bestand offensichtlich darin, ein Schutzniveau oberhalb der gesetzlichen Mindeststandards vorzutäuschen, um die Richter am Bundesverwaltungsgericht zu “verführen”, den ungeeigneten Standort Schönefeld durchzuwinken.

Der Bürgerverein Brandenburg-Berlin (BVBB) begrüßt den Beschluss des Landesparteitags der Brandenburger Piraten, das Volksbegehren für ein Nachtflugverbot am Hauptstadtflughafen BER zu unterstützen. Anders als die Regierungsparteien von Berlin und Brandenburg, die immer noch hoffen, sich dauerhaft hinter den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts verstecken zu können, gehen die Piraten damit den vom Gericht gewiesenen Weg, nach dem Fragen zu Standort oder Nachtflug von der Politik zu beantworten sind.

BVBB: Minister Vogelsänger muss zurücktreten oder von Platzeck entlassen werden!

Nach Überzeugung des BVBB e.V. muss der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft, Jörg Vogelsänger zurücktreten oder von Ministerpräsident Platzeck entlassen werden.

Der Minister hatte in einer Debatte des Brandenburger Landtages am 25. April d.J.
vor den Abgeordneten erklärt, dass die Festlegungen des Planfeststellungs-beschlusses umzusetzen sind und es dabei keine finanzielle Obergrenze gebe. "Gesetzlichkeiten müsse man einhalten" so seine wörtliche Rede.

Sein Chef, der Ministerpräsident trägt in seiner Funktion als stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats der Flughafengesellschaft (FBB) nun allerdings die rechtliche Überprüfung des OVG-Urteils durch die FBB mit und verteidigt sie sogar in aller Öffentlichkeit. Hierdurch soll gegenüber den BER-Betroffenen der dreiste Versuch unternommen werden, den ihnen rechtlich zustehenden Schallschutz zu unterminieren.

„Der Minister muss sich im Interesse seiner persönlichen Glaubwürdigkeit und aus Gründen der persönlichen Selbstachtung nun zwischen Amt und Loyalität zu einem Ministerpräsidenten entscheiden, der ganz offensichtlich nicht mehr auf dem Boden des Rechtsstaats steht.“ so der amtierende Vorsitzende Achim Stefke.

Umgekehrt muss Platzeck klarstellen, welche Position der Landesregierung in dieser außerordentlich wichtigen Frage für Zehntausende Brandenburger und Südberliner nun gilt. Die des Ministers, der im Parlament erklärt hat, sich an Recht und Gesetz halten zu wollen oder die des Ministerpräsidenten, der sich von den rechtsstaatlichen Grundsätzen verabschiedet hat und damit brutalstmöglich gegen seinen Amtseid verstößt.

Stefke: “Wenn Platzeck Minister Vogelsänger im Amt hält statt von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch zu machen, ist er für den Rest der Legislaturperiode nur noch eine „lame duck“.“

Als Unverschämtheit empfinden es Wowereit und Platzeck (beide SPD), dass sich ein Gericht erdreistet, den Lärmbetroffenen des BER Recht zu geben. Deshalb streben sie in einem Revisionsverfahren am Bundesverwaltungsgericht an, das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 15.06. zu kippen. Unverblümt spekulieren sie darauf, dass ihnen jene Richter zur Seite stehen, die schon über den falschen Standort und das unmenschliche Nachtflugverbot urteilten. Wenn das OVG nicht einsehen will, dass den Betroffenen nach Meinung der Beiden der Schallschutz nicht zusteht, dann muss eben das Gericht in Leipzig einspringen.

Diesmal aber könnte die Rechnung nicht aufgehen. Denn Wowereit und Platzeck muten den Bundesrichtern nicht weniger als "Beihilfe zum Betrug" zu, wie die "Potsdamer Neueste Nachrichten" (PNN) über die Gebaren der Beiden titelte. In einem solchen Verfahren müssten sich die Richter auch unangenehme Fragen gefallen lassen, wie zum Beispiel jene, ob ihnen nie Zweifel an der Umsetzbarkeit des Konzepts kamen. Ein Schutzkonzept, bei dem nach Wowereit 85 Prozent aller Häuser nicht zu schützen sind, ist eben kein Konzept, sondern ein Offenbarungseid.

Das Bundesverwaltungsgericht hat immer betont, an die Gesetze gebunden zu sein. Wer Änderungen wünsche, müsse sie von der Politik fordern. Soweit richtig. Das aber kann nicht rechtfertigen, dass lügende und betrügende Politiker durch die Urteile des Gerichts nachträglich Absolution erteilt bekommen. Denn wie soll politische Hygiene in diesem Land stattfinden, wenn Wowereit und Platzeck ihr falsches Handeln immer wieder hinter Gerichtsurteilen verstecken dürfen?

Aus Sicht des Bürgervereins Brandenburg-Berlin e.V. (BVBB) zeigt die Äusserung des BER-Aufsichtsratsvorsitzenden, Wowereit (SPD), nach der 85 Prozent aller Wohnungen und Häuser mit dem vom Flughafen selbst beantragten Schallschutzkonzept nicht geschützt werden können, dass die Planfeststellung für den Großflughafen gescheitert ist. Denn wesentliches Ziel einer Planfeststellung ist es, die widerstreitenden Interessen miteinander in Ausgleich zu bringen. Für den Großflughafen in Schönefeld sah das Bundesverwaltungsgericht zwar gerade noch den schlechtesten alle Standorte als zulässig an, aber eben nur deshalb, weil zum Ausgleich passiver Schallschutz über ein Mindestmaß hinaus gewährt wurde. Wenn nun nach den Worten von Wowereit der Schutz für ca. 11.900 Häuser und Wohnungen technisch gar nicht umsetzbar ist, dann kann auch die Genehmigung zum Bau des Großlughafens nicht weiter aufrecht erhalten werden, da beides untrennbar rechtlich verknüpft ist.

Spätestens wenn das Bundesverwaltungsgericht über die Massenklagen zum so genannten Klarstellungsantrag des Flughafens zu entscheiden hat, muss das Gericht auch erklären, warum es das Defizit im Schallschutzkonzept  in seinem Urteil von 2006 nicht erkannt hat. Offensichtlich ist es so, dass die Richter, ähnlich wie bei den Flugrouten, über die Umsetzbarkeit des Schallschutzkonzepts von der Planfeststellungsbehörde und dem Flughafen getäuscht wurden. Anders zumindest ist es nicht zu erklären, dass Wowereit heute einräumt, dass man die 600 Millionen Euro Mehrkosten nicht im Budget des Flughafens eingeplant habe.

Am Problem ändert sich auch nichts im Grundsatz, wenn man davon ausgeht, dass die betroffenen Eigentümer anstatt Schallschutz mit einer Entschädigung in Höhe von 30 Prozent des Verkehrswertes abgespeist werden sollen. Denn diese Regelung hat nachweislich nur Eingang in den Planfeststellungsbeschluss gefunden, um dem Flughafen nicht über den Umweg Schallschutzes zur Sanierung “maroder” Immobilien zu verpflichten. Die nun geplante, tausendfache Anwendung einer Festlegung für einen spezifischen Einzelfall, bedeutet, dass Wowereit knapp 12.000 Häuser und Wohnungen im Umfeld des Flughafens zum Sanierungsfall erklärt hat.

 

Das also ist das Ergebnis der hoch gelobten Zusammenarbeit von Berlin und Brandenburg. Während Berlin in der Flughafenfrage allen Lärm und Dreck erfolgreich nach Brandenburg verschoben hat, bekommt Brandenburg beim Almosen “Schallschutz” nun einen Fußtritt verpasst. Seit Freitag wissen wir, Platzeck ist nun abgemeldet und hat in Brandenburg nichts mehr zu sagen. Die wirklichen Entscheidungen treffen Berlin und der Bund und eine dieser Entscheidungen heißt, für Brandenburger gibt es nur Billig-Schallschutz.

Dabei hatte Brandenburg bei der Planung für den Flughafen alle Trümpfe in der Hand, weil es über die Hoheit auf seinem Gebiet verfügt. Aber ohne Not haben Platzeck und sein Vorgänger Stolpe die Trümpfe aus der Hand gegeben und ihre Bürger rücksichtslos den egoistischen Interessen Berlins geopfert. Ob Konsensbeschluss, Gemeinsame Landesplanung oder Planfeststellungsbeschluss, immer folgte Platzeck willig der Linie Berlins. Mit krimineller Energie wurden Behörden instrumentalisiert, Dokumente gefälscht und Bürger belogen. Nicht anders bei den Flugrouten. Während der wahlkämpfende Wowereit alle Belastungen erfolgreich auf Brandenburg abschob, schwieg Platzeck monatelang dazu.

Die Botschaft der Aufsichtsratssitzung vom Freitag ist klar. Der Mohr “Platzeck” hat seine Schuldigkeit getan und steht nun als Trottel vor aller Öffentlichkeit da.

Jetzt, da der Flughafen in Beton gegossen ist, braucht man Brandenburg nicht mehr. Nie zuvor hat sich ein Ministerpräsident derart vorführen lassen.