Pressemitteilungen
Nachfolgend finden Sie die Pressemitteilungen des BVBB seit 2010.
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Der BVBB sieht in der heutigen Annahme des Volksbegehrens keinen Anlass zum Jubeln. Nach Überzeugung des BVBB ist der plötzliche Schwenk der Rot-Roten Koalition das Ergebnis wahltaktischer Überlegungen zur Vorbereitung der Bundestagswahl im September des Jahres und vor allem zur Sicherung der Machtverhältnisse im Vorfeld der kommenden Landtagswahlen. Aus Furcht vor einem erfolgreichen Volksentscheid gibt Platzeck den zu Tränen gerührten und geläuterten Gutmenschen.
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Hintergrundinformationen zum Offenen Brief des BVBB an die Abgeordneten des Landes Brandenburg
Nachdem sich die Regierungskoalition im Land Brandenburg dafür entschieden hat, das erfolgreiche Volksbegehren zum Verbot eines Nachtflugbetriebs auf dem künftigen Flughafen BER anzunehmen, hat nunmehr auch die Brandenburgische Landesregierung die Fluglärmproblematik auf ihre politische Agenda gesetzt. Zu diesem Zwecke hat die Landesregierung eine Gesetzesinitiative im Bundesrat auf den Weg gebracht, die die Änderung des LuftVG insbesondere hinsichtlich der Festlegung von Flugverfahren zum Ziel hat.
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Brandenburg hat für die 907. Sitzung des Bundesrats am 1. März 2013 einen Antrag auf Änderung des Luftverkehrsgesetzes mit dem Ziel eingebracht, den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm, insbesondere in den Nachtstunden, zu erweitern.
Für die gleiche Sitzung hat das Land Rheinland-Pfalz ebenfalls einen Antrag mit ähnlicher Zielstellung vorgeschlagen, der nach Auffassung des Bürgervereins Brandenburg Berlin e.V. (BVBB) und zahlreicher Fachleute aus dem gesamten Bundesgebiet besser geeignet ist, die Belange der Anwohner von Flughäfen zu schützen.
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Während die Öffentlichkeit noch rätselt, ob es der Brandenburgische Ministerpräsident mit seiner Kehrtwende für ein Nachtflugverbot am Pleiteflughafen BER ernst meint, liefert Platzeck (SPD) hinterrücks und mit dreister Kaltschnäuzigkeit die Antwort in Form der Bundesratsinitiative 138/13 vom 21.02.13 und dem “Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes”.
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Der BVBB wertet die “plötzliche” Einsicht von Platzeck (SPD) sowie seiner rot-roten Landesregierung, das Volksbegehren für ein Nachtflugverbot am BER annehmen zu wollen, als die Fortsetzung einer verlogenen Politik, weil es im Ergebnis für den Schutz der Bevölkerung folgenlos bleiben wird.
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Im Zusammenhang mit den auf Brandenburg zukommenden Mehrkosten für den Pleiteflughafen BER übt sich Finanzminister Markov (Linke) derzeit als Märchenerzähler. Denn einerseits kündigt Markov wegen des BER-Desasters einen Nachtragshaushalt an, zu dessen Volumen er allerdings noch nichts sagen könne, gleichzeitig aber erklärt er, ab 2014 keine neuen Schulden machen zu wollen.
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Im Beihilfeverfahren SA.35378 (2012/N) für den Pleiteflughafen BER hat die Bundesregierung offensichtlich vorsätzlich falsche Angaben gegenüber der EU-Kommission gemacht. Denn sie begründete den zusätzlichen Finanzbedarf der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) u.a. mit dem “unerwarteten” Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin Brandenburg (OVG) vom 15.06.12.
Im Einzelnen argumentierte die Bundesregierung vor der EU-Kommission wie folgt:
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Der BVBB betrachtet das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg zur Wannseeroute als Bestätigung dafür, dass die gesamte Rechtsverordnung zur Festlegung der Flugrouten bald nur noch ein „Trümmerhaufen" sein wird.
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In nicht mehr zu überbietender Dreistigkeit sickert nun durch, dass Platzeck (SPD) mit einer Sondergenehmigung plant, die neue Südbahn des Pleiteflughafens BER vorzeitig in Betrieb zu nehmen. Platzeck nimmt damit billigend in Kauf, dass Tausende, bisher vom Fluglärm verschont gebliebene Anwohner, einschließlich Kinder, Kranke und Alte, nun erstmalig und von einem Tag auf den anderen ungeschützt dem Lärmterror ausgesetzt werden sollen.
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Nach dem Wechsel auf dem Chefsessel des FBB-Aufsichtsrates geht der Murks beim Flughafenbau zwangsläufig weiter. Denn wie ein Mann, der seit mehr als 20 Jahren das Projekt als verantwortlicher Politiker und Minister begleitet, die Fakten sowie falschen Entscheidungen zum Standort und Projekt kennt, mitgetragen, sogar umgesetzt hat, ernsthaft im 21. Jahr seiner Verantwortung von einem Tag auf den anderen seine Überzeugungen wechseln kann, ist nicht vermittelbar.
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