BVBB Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V.


Pressemitteilung

Gemeindevertreter Thomas Breidbach (BVBB WG) verweigert vorläufig die Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretungder Gemeinde Blankenfelde Mahlow

Um die schon üblichen Fehlinterpretationen und Legendenbildungen, die sich um angebliche Verwerflichkeiten anonymer Anzeigen ranken, füge ich die Begründung für meine Entscheidung im Wortlaut bei.

Gleichzeitig erlaube ich mir auch für die Berichterstattung den Hinweis, dass Versuche anonyme Anzeigen anrüchig zu machen, nicht dem deutschen Rechtsverständnis entsprechen. Wer dies tut, gleich mit welchen Begründungen, dient nur dem Ziel bestimmte Straftaten zu beschönigen oder im Dunklen zu lassen. Ausdrücklich fördert der Gesetzgeber in den Strafbereichen möglicher Korruptionsdelikte, Steuerdelikte oder auch Vergewaltigung das Recht und die Notwendigkeit anonymer Anzeigen. Zu genau weiß der Gesetzgeber, im Gegensatz zu mitlaufenden Mandatsträgern oder Bürgermeistern, dass Delikte in diesem Bereich von Straftaten im Dunklen bleiben, wenn das Recht und die Pflicht zu anonymer Anzeige nicht bestehen würde. Der Gesetzgeber weiß auch, dass solche Delikte in aller Regel nur dem engsten Bekanntenkreis oder abhängig Beschäftigten des Täters bekannt sind. Er weiß um die Gefahren, wenn Anzeiger aus diesem Bekanntenkreis dem Täter bekannt werden.

Im Falle Baier bleibt aus Gründen von Wahrheit und Klarheit festzuhalten:

1. Unter voller Namensnennung, mit Funktion und dem unterstützenden
Einverständnis der Fraktionen haben die Vorsitzenden ihrer
Fraktionen, Matthias Stefke (BVBB WG), Bernd Heimberger (BB) und
Ronald Rahneberg vor ca. zwei Jahren wegen Verdachts von
Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Vergabe von Aufträgen,
*Anzeige gegen Unbekannt* bei der Staatsanwaltschaft für
Korruptionskriminalität (Neuruppin) eingereicht. Nach meinen
Informationen war in den Fraktionen nicht bekannt, dass in gleicher
Sache, offensichtlich aus dem engsten Umfeld des Bürgermeisters (nur
so ist erklärbar dass auch dieser Anzeige anscheinend profunde
Kenntnisse zu Grunde lagen) eine weitere Anzeige anonym bei gleicher
Staatanwaltschaft eingegangen war.
2. Wie berechtigt die Anzeigen - auch die anonyme Anzeige - waren,
zeigt, dass die Staatsanwaltschaft, die gegen Unbekannt
eingereichten Anzeigen nach Aufnahme von Ermittlungen namhaft
gemacht hat. Sie hat darum gegen Bürgermeister Baier ein
Ermittlungsverfahren eröffnet. Die Eröffnung eines
Ermittlungsverfahrens ist gleichzeitig für die namhafte Person der
Hinweis, dass die Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht zu einem
strafbaren Delikt im Sinne der Anzeige hat. Wenn die Anzeigen
unberechtigt sind, wird kein Verfahren eröffnet. Im Falle Baier gab
es aber offensichtlich nicht die Erkenntnis der Staatsanwaltschaft
einer anzunehmenden Unschuld.
3. Amtsträger, zu denen auch Gemeindevertreter gehören, machen sich
strafbar wenn sie in Kenntnis möglicher Straftaten nicht im Sinne
von Aufklärung und Verhinderung einer Wiederholungsgefahr ihre
Pflicht erfüllen und im Sinne des Rechts tätig werden. Nach Vorlage
des Materials zu Unregelmäßigkeiten bei zwei Anwälten und deren
unabhängig getroffener Einschätzung, dass das Material ein Fall für
den Staatsanwalt ist, haben wir vollkommen rechtskonform gehandelt.
4. Den vorliegenden Fall Baier haben nicht die Anzeiger, insbesondere
nicht Matthias Stefke, an die Öffentlichkeit gezerrt oder gar zum
Gegenstand des Wahlkampfes gemacht. Das hat Baier aus durchsichtigen
Gründen auf einer Pressekonferenz und mit einer Presseerklärung am
04.09.2011 selber getan. Auf dieser Pressekonferenz hat er dann auch
den berüchtigten, anonymen Brief/Telefax mit Absenderdatum vom 04.08
2011, der vermutlich Auslöser des Selbstmordes der Doreen
Schmalenberger war, präsentiert. Die Absicht war klar! Es sollte die
Geschichte von dem armen Bürgermeister gestrickt werden, der wegen
anonymer Anzeigen in den Fängen eines Ermittlungsverfahrens steckt.
Gleichzeitig sollte der Eindruck entstehen, dass nur die anonymen
Anzeiger auch Hintermänner des anonymen Schreibens gegen eine
wehrlose Mitarbeiterin in der Verwaltung sein können.

Höhepunkt dieser infamen Kampagne ist nun die Schuldzuweisung von Baier gegen meinen Vater (Herr Ferdi Breidbach), Frau Bothe und den BVBB, Verfasser des anonymen Briefes/Telefax zu sein.

Ich mache ausdrücklich darauf aufmerksam, dass ich mich nicht nur presserechtlich zur Wehr setze, wenn ich in folgender Berichterstattung falsch oder im Tenor falsch zitiert werde. Gleiches gilt, wenn meine vorhergehenden Darstellungen, oder mein folgender Brief an Bürgermeister Baier, den Vorsitzenden der Gemeindevertretung Herrn Kalinka, nicht korrekt oder aus dem Zusammenhang zitiert werden. Bei mir besteht nicht die geringste Bereitschaft, mich in einen Sumpf ziehen zu lassen der die politische Atmosphäre in Blankenfeld Mahlow bestimmt. Die, die diesen Sumpf pflegen, haben dem Ansehen der Gemeinde schweren Schaden zugefügt.

Mit freundlichem Gruß,

Thomas Breidbach

 

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