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So überraschend, wie die Kehrtwende von Platzeck zum Nachtflugverbot am BER kam, so verheerend ist das Presseecho darauf. Niemand nimmt ihm ab, das er es ernst meinen könnte. Der, der bisher noch nie wirkliche Krisen als Ministerpräsident meistern musste, hat mit seinem plötzlichen Schwenk drastisch an Glaubwürdigkeit verloren. Wenn das ein wahltaktisches Manöver gewesen sein soll, so ist es gehörig nach hinten los gegangen.
Weiterlesen: Platzeck's Trumpf heißt, den Staatsvertrag mit Berlin zu kündigen
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Die Flughafen-Gesellschaft Berlin-Brandenburg (FBB) hat die Eröffnung des neuen Hauptstadt-Airports „Willy Brandt“ am 27. Oktober 2013 abgesagt.
Dies geht aus internen Unterlagen hervor, die BILD vorliegen. Demnach sei ein BER-Start aufgrund massiver Baufehler frühestens 2014 möglich. Sachverständige empfehlen gar eine „Sanierung des Terminals“ bis 2015.
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Es geht es um unsere Gesundheit, Lebensqualität und Zukunft!
Nur wer jetzt aktiv mithilft, kann in den nächsten Jahrzehnten noch ruhig schlafen!
Wir bitten alle Mitglieder sich aktiv an dem Volksbegehren zu beteiligen! Je mehr von uns mitmachen, desto weniger Arbeit ist es für jeden Einzelnen! Für Berlin endet die Frist bereits am 28.09.2012! Jeder der irgendwie kann, sollte bei der Arbeit, bei Freunden und Nachbarn Unterschriften sammeln. Alles dazu Erforderliche findet sich für die Berliner auf der Webseite: http://nachtflugverbot-berlin.de/
Um Kerosin zu sparen, kürzen Fluggesellschaften in Tegel und Schönefeld oft ab.
Jetzt steht es schwarz auf weiß. Bislang war es nur ein Gerücht: Flugzeuge in Tegel und Schönefeld kürzen über Berlin ab, weil sie Sprit sparen wollen. Doch jetzt gibt die Deutsche Flugsicherung (DFS) erstmals zu:
Kommentar
Beim Lesen der Pressemitteilung drängt sich dem Leser ein eigenartiger Eindruck auf. Die Richter des vierten Senats des Bundesverwaltungsgerichts haben sich sehr viel Mühe gegeben, mit ihren Argumenten die angebliche Rechtmäßigkeit des angegriffenen Planfeststellungsbeschlusses vom 13.8.2004 zu begründen. Dabei sind sie wohl unbeabsichtigt bei einigen Argumenten über das Ziel hinausgeschossen und zeigen dem aufmerksamen Leser damit deutlich, was sie wirklich bezwecken.
Weiterlesen: zur Pressemitteilung 77/2012 des Bundesverwaltungsgerichtes vom 31.7.2012