Pressemitteilungen

Nachfolgend finden Sie die Pressemitteilungen des BVBB seit 2010. 

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte nimmt Beschwerde lärmbetroffener Bürger an

Rechtsanwaltskanzlei von Raumer, Berlin, 22. Dezember 2020

Am 11. Dezember 2020 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Beschwerde in der Sache Irene Schüttke u.a. Nr. 8422/19 zu den Nachtflugregelungen am neuen Berliner Hauptstadtflughafen BER angenommen und entschieden sie der Bundesregierung mit einer Aufforderung zur Stellungnahme zuzustellen. Das geschieht nur in den Fällen, in denen der Straßburger Gerichtshof nach sorgfältiger Prüfung eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) für möglich erachtet. Erfahrungsgemäß haben daher die wenigen Beschwerden gegen die Bundesrepublik Deutschland, die der EGMR annimmt erhebliche Erfolgsaussichten. Die Zustellungsentscheidung des EGMR ist dieser Pressemitteilung beigefügt und wird am 11. Januar 2021 auf der Website des EGMR unter Hudoc veröffentlicht werden. 

Der Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V. (BVBB) geht beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) gegen die beabsichtigten Erweiterungen des künftigen Flughafens Berlin-Brandenburg (BER) vor.

Bereits Ende 2017 hatte der BVBB Klage gegen die 27. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses eingereicht, mit der die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) das Recht erhalten hat, auch die bestehenden Anlagen des Flughafens Schönefeld nach einer Inbetriebnahme des BER „temporär“ zu nutzen. Im Oktober dieses Jahres wurde die Klage nunmehr ausgedehnt auf die 31. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses, mit der unter anderem die Voraussetzungen für die Errichtung eines weiteren Terminals T2 geschaffen wurden. Das Verfahren wird durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB (Würzburg/Leipzig/Hannover) in Zusammenarbeit mit der Kanzlei Grawert, Schöning & Partner (Berlin) betreut.

Der Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V. (BVBB) hat, unterstützt von der Friedrichshagener Bürgerinitiative, am heutigen 14. Dezember 2017 über die Kanzlei Grawert & Partner in Berlin eine Klage gegen beabsichtigte Erweiterungen des Flughafens BER beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht.

Die Klage richtet sich gegen die 27. Änderungsgenehmigung des Planfeststellungsbeschlusses vom 23. Mai 2017 (Gz. 415/01/30/107). Nur mit dieser Genehmigung des Neubaus von zusätzlichen Vorfeldflächen und Rollbahnen können die Anlagen des Flughafens „Schönefeld alt“ (SXF) in den nächsten Jahren weiterhin eingebunden und zur Passagierabfertigung für ca. 10 Mio Passagiere pro Jahr genutzt werden.

Die Bürgerinnen und Bürger Berlins haben sich mehrheitlich per Volksentscheid für die Offenhaltung des Flughafens Tegel ausgesprochen.

Der BVBB erklärt dazu folgendes:

Flughäfen in dicht besiedelten Wohngebieten, die die Gesundheit vieler Menschen gefährden, sind nicht mehr zeitgemäß.

Aus dem Votum der Berliner geht klar die Forderung nach einer soliden Verkehrsanbindung Berlins hervor. Weder aus Perspektive der Kapazität, noch aus Sicht einer vagen irgendwann einmal erfolgen sollenden Inbetriebnahme wird der Flughafen BER dieser schlichten und einfachen Anforderung gerecht.

Ein Argument für die Schließung des Flughafens Tegel nennt die Stellungnahme des Abgeordnetenhauses zum Volksentscheid über den Weiterbetrieb des Flughafens Berlin-Tegel, das der Bürgerverein Brandenburg Berlin (BVBB) schon lange vertritt: Es ist das Argument, dass ein Verkehrsflughafen nicht in dicht besiedeltes Gebiet gehört.

Allerdings will die Berliner Regierungskoalition diese Erkenntnis nur für Tegel sehen, nicht aber auch für den Bau des BER an der dicht besiedelten südlichen Stadtgrenze von Berlin.

Ist es Wissensdefizit oder Doppelmoral, wenn rot-rot-grün nur für Tegel-Anwohner problematisiert, dass trotz gesetzlicher Regelungen „sehr viele Lärmgeplagte ungeschützt bleiben“ und „hohen gesundheitlichen Risiken durch Lärm und Schadstoffe“ ausgesetzt sind“? "Lärm macht nun mal krank." Ja, Frau Senatorin Pop. Das gilt aber universell.

Die am 1. Juni 2015 eingeführte Mietpreisbremse soll den Anstieg der Mieten in Berlin gesetzlich begrenzen. Am Freitag, dem 20. Mai 2017 wurde der neue Mietspiegel für Berlin veröffentlicht.

Die erlaubten Höchstmieten steigen dabei in Abhängigkeit von Lage, Größe und Beschaffenheit der Wohnung auf bis zu  15,72 Euro/m² Kaltmiete; nicht ungewöhnlich sind in vielen Fällen Mietpreise um die 10,- Euro/m². Wie selbstverständlich, zeigen die politisch Verantwortlichen mit dem Finger in Richtung Vermieter als Verursacher.

Hierbei wird vollständig außer Acht gelassen, dass die primäre Ursache für die extrem steigenden Mieten der Wohnungsmangel ist.

In der Delegiertenkonferenz des BVBB vom 28.04.2017 wurde turnusgemäß der neue Vorstand gewählt. In der von Matthias Stefke professionell geleiteten Veranstaltung standen außerdem die Rechenschaftslegung und die Entlastung des bisherigen Vorstandes auf der Tagesordnung.

In geheimer Wahl bestätigten die Delegierten der BVBB-Ortsgruppen die bisherige Vorsitzende Christine Dorn mit überdeutlicher Mehrheit. Sie würdigten damit ihre herausragenden Leistungen zum direkten und präventiven Schutz der Bürger und Bürgerinnen vor den gesundheitsschädlichen Auswirkungen der unmenschlichen Flughafenpolitik der BER-Anteilseigner.

Pressekonferenz zu neuen Schallschutz-Klagen gegen die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg

Vor knapp vier Jahren kippte Rechtsanwältin Franziska Heß von der Leipziger Anwaltskanzlei Baumann vor dem Oberverwaltungsgericht den bis dahin von der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg (FBB) praktizierten Billigschallschutz für die BER-Anwohner. Doch bis heute verfügt nur ein kleiner Bruchteil der betroffenen Wohnhäuser tatsächlich über Schallschutz, weil deren Eigentümern im Zuge der sogenannten Anspruchsermittlungen (ASE) bisher nur unakzeptable Angebote von der FBB unterbreitet wurden.

Die Initiatoren und unterstützende Bürgerinitiativen des ersten erfolgreichen Brandenburger Volksbegehrens Nachtflug- und Konzentrationsverbot fordern den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg auf, unverzüglich den Willen der Bürger und die Beschlusslage des Brandenburger Landtags zu beachten.

Der BVBB begrüßt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin Brandenburg vom heutigen Tage zur Verpflichtung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) vor dem Einbau von Lüftern eine Lüftungsplanung durchführen zu müssen. Damit ist fast jede bisherig erstellte Anspruchsermittlung (ASE) der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH sowohl im Tag- und im Nachtschutzgebiet als auch bei Ausgleichsentschädigungen rechtsfehlerhaft und muss zeitnah nachgebessert werden.