BVBB Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V.

Leserbrief zu Märkische Allgemeine 30.06.2012 „Wir waren nicht blauäugig“
Sehr geehrter Herr Gellner - - - ich muss mich heute wieder einmal zu Worte melden, denn was Ihnen Herr Platzeck in Ihrem Interview (MAZ vom 30.6., S. 6) vorgegaukelt hat, spottet jeder Beschreibung. Ich weiß nicht, was sich dieser Mensch denkt, wenn er ohne mit der Wimper zu zucken eine Lüge nach der anderen daherschwätzt und Ihnen etwas vormacht, auf das Sie offenbar nicht entsprechend gewappnet reagieren konnten, um sofort seine Unwahrheiten aufzudecken und zu entkräften

Offensichtlich denkt Herr Platzeck von seinem „Wahlvolk“, dass das alles Analphabeten und Dummköpfe sind, die der deutschen Schriftsprache nicht mächtig sind, so wie viele Wessis das ja über die Ossis denken – man kann es nicht fassen.

Es geht um den Textblock in der zweiten Spalte Ihres Interviews, oben neben dem Bild. Hierzu ist folgendes richtig zu stellen:

1. Platzeck: „Brandenburg hat sich immer für einen sehr guten Schallschutz eingesetzt“  - - - falsch - - - denn seit mindestens 1 1/2 Jahren sind der Landesregierung die Beanstandungen gegen die Kosterstattungsvereinbarungen der Betroffenen bekannt und ist die Kritik von zahlreichen BI’s, aber auch von namhaften Bürgern – einschließlich meiner Wenigkeit und der des Herrn Dr. Maschke – bekannt, dass von der FBB – entgegen den eigenen Ausführungen in der Hochglanzbroschüre der FBB zum Schallschutzprogramm – die Festlegungen im Planfeststellungsbeschluss bewusst missachtet und somit zu geringe Schalldämmungen zugelassen werden.

2. Platzeck: „Der Planfeststellungsbeschluss ist in dieser Frage – gemeint ist die Zahl zugelassener Überschreitungen des Maximalschallpegels von 55 dB(A) im Wohnraum am Tage – auslegbar !“ –          falsch, denn wer der deutschen Sprache mächtig ist – und das scheint Herr Prof. Schwarz und auch Herr Platzeck nicht zu sein – und den Planfeststellungsbeschluss lesen und verstehen kann, der          liest ganz eindeutig, dass Maximalschallpegel von 55 dB(A) keinmal überschritten werden dürfen. Das liest man an x Stellen in diesem Dokument und dem darauf aufbauenden Gerichtsbeschluss ohne jegliche Einschränkungen.

Ich frage Sie, was an dieser Formulierung nicht eindeutig ist, also auslegbar sein soll ? Da steht doch kein „chinesisch“ - - - oder?

 

Immer wieder bezieht der Ministerpräsident im Schlepp des Herrn Prof. Schwarz sich auf die eine von fast 1200 Seiten existierende Stelle im Planfeststellungsbeschluss, an der steht; „dass im Raum     inneren regelmäßig keine Maximalschallpegel oberhalb von 55  dB(A) auftreten dürfen !“ - - - und nun stürzen sich diese Sprachexperten auf diese Formulierung und meinen, dass dadurch der          Planfeststellungsbeschluss auslegbar sein soll. Was ist das aber für eine sprachliche Entgleisung: „ - - - regelmäßig keine - - - „ ?  auf die man sich hier stürzt und den Schlüssel für eine mögliche        Planänderung gefunden zu haben meint ?

„Regelmäßig keine“ heißt doch sprachlich besser „ in der Regel keine“, also mit anderen Worten „ausnahmsweise mal einige“ – und das bedeutet doch letztendlich nichts anderes, als dass in der          Realität des späteren Flugbetriebs zufällig auch mal einzelne Maximalschallpegel auftreten dürfen, die den Wert 55 dB(A) überschreiten; aber das bedeutet nicht, dass man auch schon a priori eine          Planung von Flugbewegungen vornehmen darf, die derartige Pegelüberschreitungen „in der Regel“ vorsieht.

Ganz daneben liegt der Herr Ministerpräsident auch mit seinem Geschwätz und belehrend erhobenem Zeigefinger, mit einer Geste also, mit der er seinen „dummen Ossis“ das Fürchten lehren will, wenn er immer wieder davon anfängt, dass „mit weniger als einem Überflug oberhalb der 55 dB(A)-Grenze am Durchschnittstag“ das leidige Problem zu lösen wäre. Weniger als einmal bedeutet nichts anderes, dass mindestens 179 derartige Pegelüberschreitungen an den 180 Tagen der sechs verkehrsreichsten Monate geplant zugelassen werden sollen.

Dass diese „Auslegung“ nichts mit der Formulierung „regelmäßig keine“ im Planfeststellungsbeschluss zu tun hat, bleibt das mathematische Geheimnis des Rechenkünstlers Platzeck.

3. Nach Herrn Platzeck bedeuten die nach dem Willen des Herrn Minister Vogelsänger so entstellten Festlegungen im Planfeststellungsbeschluss, dass die so realisierten Schallschutzmaßnahmen „auf so hohem Niveau“ für Deutschland einmalig sind. - - - falsch, - eine glatte Lüge. Herr Platzeck nimmt einfach nicht die Tatsache zur Kenntnis, dass in München wesentlich großzügiger an die ganze Schallschutzproblematik herangegangen worden ist.
Dort wurde genau das realisiert, was in unserem Planfeststellungsbeschluss unmissverständlich steht und sogar noch auf den Nachtschutz ausgedehnt, indem auch dafür anstatt auf zulässige 6-malige Überschreitung des Wertes 55 dB(A) auf „keinmal“ reduziert worden ist. Darüber hinaus ist die ganze Organisation des Schallschutzprogramms viel bevölkerungsfreundlicher, weniger bürokratisch und kleinkariert, wesentlich freizügiger bearbeitet worden, woran man sich hier ein Beispiel nehmen sollte. In der Anlage übergebe ich Ihnen ein entsprechendes Informationsmaterial zur Kenntnis und Untermauerung meiner Kritik an den verlogenen – oder mangels entsprechender Information ahnungslosen - Äußerungen Platzecks in Ihrem Interview.

4. Schließlich hat – nach Platzeck – das Gericht nicht interpretiert, „dass in Brandenburg – und auch Berlin ! – kein Mal die 55 dB(A) erreicht und überschritten werden dürfen“ - - - sondern es hat
diesen Sachverhalt festgestellt und eindeutig – mit den gleichen Formulierungen und ohne jegliche Einschränkungen – akzeptiert und festgeschrieben, ohne auch nur im Ansatz „auslegungsnotwendige Klärungen“ anzuregen,  vorzugeben oder gar für erforderlich zu halten.

Wenn dann im Extremfall Herr Prof. Schwarz glaubt, aus seinen eigenen Formulierungen in der Schallschutzbroschüre klammheimlich 6 Maximalschallpegel-Überschreitungen am Durchschnittstag im Klarstellungsantrag durchboxen zu wollen, dann werden hier alle Regeln des Anstands verletzt und zudem bestehende Regeln, Gesetze und Urteile verletzt – Besonders verwerflich sind solche betrügerischen Machenschaften, wenn man den zumeist ahnungslosen – und häufig fachlich restlos überforderten Bürgern derartige Betrügereien in den  Kostenerstattungsvereinbarungen unter die Weste jubelt und sich dann darüber be-klagt, dass die bösen, ja undankbaren Bürger ihre grob fehlerhaften Kostenerstattungsvereinbarungen nicht unterschreiben und dadurch den ganzen Ablauf des Schallschutzprogramms behindern.

Welche Demagogie wird hier staatlich sanktioniert, erlaubt, anstatt als Mitglied des Aufsichtsrates mit der Faust auf den Tisch zu hauen, dass es die Verantwortlichen der FBB bis ins Mark trifft.

Man hat hierzu keine Worte mehr – aber das musste mal gesagt werden.

Wir Bürger sind keine Dummköpfe und lassen uns nicht mehr durch irgendein Geschwätz belehren oder durch verlogene Maßnahmen manipulieren. Das muss nun allmählich auch ein Herr Platzeck begreifen und sich endlich auf die Seite der Menschen stellen, denen er per Eid versprochen hat, jeglichen Schaden von ihnen fernzuhalten und ganz allgemein die Landesverfassung ohne wenn und aber einzuhalten.     

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr.-Ing.  habil.  E. Augustin









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