BVBB Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V.

Der neueste Gag ist nun die glorreiche Feststellung unserer obersten Regierungsverantwortlichen und der Vertreter der Planfeststellungsbehörde, die diese „Weisheit“ nun lauthals verkünden, dass statt Null mal 55 dB(A) am Durchschnittstag im Rauminneren, wie es der Planfeststellungsbeschluss BER ein-eindeutig vorgibt,  jetzt 0,49 bzw. 0,5 mal 55 dB(A) den Betroffenen zugemutet werden sollen. Das wäre ein Ausdruck dafür, dass man nun den vom Fluglärm „gebeutelten“ Menschen im nahen Flughafenumland den besten Schallschutz Deutschlands zukommen lassen würde. 0,5 ist ja weniger als 1, also schon fast Null und damit würden dann ja auch die Forderungen des OVG erfüllt. Als Schlussfolgerung kann man da nur mit Bedauern und Verwunderung feststellen, dass die Verkünder dieser „schlauen Weisheiten“ die hier geltenden mathematischen Grundlagen offensichtlich nicht verstanden haben. 0,5 zulässige Überflüge mit so hohen Schallpegeln, die im Rauminneren Maximalpegel von größer/gleich 55 dB(A) am Durchschnittstag verursachen, bedeuten nichts anderes, als dass nun durchschnittlich an jedem zweiten Tag der sechs verkehrsreichsten Monate des Jahres mit der geplanten Vollauslastung des Flughafens BER derartige Ereignisse zulässig sein sollen. Das sind dann also summa summarum durchschnittlich 90 (statt Null !) Überflüge dieser Kategorie.

Genau so dumm sind die von diesen „Experten“ geäußerten Behauptungen, dass man den Wert Null sowieso nie erreichen könne, weil ja die zur Bestimmung der Maximalschallpegel-Verteilung genutzten mathematischen Funktionen erst für unendlich hohe Pegel gegen Null gehen. Dass aber der Wert Null bereits dann für einen endlichen Maximalschallpegel erreicht wird, wenn in den 180 Tagen der sechs verkehrs-reichsten Monate weniger als ein einziger Überflug aller möglichen Flugbewegungen gleichbedeutend damit ist, dass kein Überflug die gestellte Grenzbedingung verletzt, dann ist diese Bedingung praktisch gleichbedeutend damit, dass Null Ereignisse die zugelassenen höchsten Maximalschallpegel erreichen bzw. überschreiten - - - so einfach ist das - - - und dafür ist die Bedingung NAT(55) <= 1/180 = 0,0056 und nicht NAT(55) <= 90 / 180 = 0,5 als Grenzbedingung für die Über-schreitungshäufigkeit maßgebend und ausreichend! Fazit: Man bleibt mit aller Gewalt dabei, den Betroffenen Unsinn vorzumachen, sie für dumm verkaufen zu wollen und um ihre rechtmäßigen Ansprüche zu betrügen, anstatt endlich diesen Menschen offen und ehrlich entgegenzutreten und sich zu den bisher gemachten Fehlern zu bekennen.