BVBB Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V.

- weil das Volk sowieso nicht entscheidet!


Liebe MitstreiterInnen,

nach dieser sicher ernüchternden, für manchen gar kontroversen Einleitung, eine kurze erklärende Vorrede:

Mit diese email möchte ich meine Meinung, meine Sicht und Überzeugung zu dem Thema Volksentscheid und seinen avisierten und fixen Randbedingungen in die Runde geben.

- Wen das nicht interessiert, der möge bitte spätestens jetzt - ohne Verdruss - die email in den Papierkorb schieben!

- Wen es interessiert, dem füge ich hinzu:
Ich möchte hiermit auch keinesfalls einen neuen Teufelskreis in Diskussionen initiieren, der sich nicht in eine zielführende Spirale öffnen will, sondern NUR mal meine Sicht der Dinge aufzeigen. Fertig!


Als Mahlower-BER-Anwohner, der immer den Kopf hinhalten muß, egal welche Flugrouten gerade gelten und egal wohin sie möglicherweise später auch wieder flüchten mögen kann ich die beschlossenen Vorgehensweisen im weiteren Prozeß der Direkten Demokratie nicht billigen.

Sie stellen in meinen Augen eine Entsolidarisierung der Bürgerbewegungen und eine Entschleunigung der Gegenwehr zum unmenschlichen Standort Schönefeld dar und das zu einem Zeitpunkt, wo die BER-Macher angezählt am Boden liegen! Jetzt gerade ist deutliche Beschleunigung der Gegenwehr in der Standortfrage gefragt und kein lavieren auf Zeit.
Zeit also, zu Ende zu zählen!

Gesetzten Falles, der Volksentscheid brächte ein 'reines' Nachtflugverbot von 22.00 bis 06.00 Uhr mit schmählich verstecktem Inhalt des zweiten Satzes:

„Dabei soll der nationale und internationale Luftverkehrsanschluss für Berlin und Brandenburg nicht allein auf den Ballungsraum Berlin konzentriert werden.“

Was wäre uns damit gedient?

Was so genannte Nachtflugverbote an deutschen Flughäfen leisten, wird uns gerade in Tegel oder schlimmer noch in Frankfurt/Main und Köln/Bonn vorgeführt, andere deutsche Flughäfen nicht explizit erwähnt!

Es dürfte klar auf der Hand liegen:
Wir hätten dann ein Nachtflugverbot! In seiner Folge viele Flüge aus den Nachtrandstunden in die Tagrandstunden - früh und abends - verschoben, viele Flüge mit diversen Ausnahmegenehmigungen in die Nachtrandstunden hinein, unvermeidbare Nachtflüge (Post-, Rettungs-, usw.-Flüge) in der so genannten Kernnacht sowieso und einen Standort, von dem aus tagsüber nach Lust und Laune der Fluggesellschaften flüchtig Flug ge'routed ein Lärm- und Abgasteppich ungeahnten Ausmaßes im Ballungsraum Berlin ausgebreitet würde.
Dies alles als das, was das Volk vermeintlich begehrte? Nee, nich mit mir!

Heute sind es 25 Mio Fluggäste, morgen 27 Mio und übermorgen sollen es 45 Mio werden. In wie vielen Blechbüchsen dann daraus zusätzlich zum heutigen Stand Flugbewegungen generiert werden, überlasse ich dem Leser selbst zu mutmaßen - .
Na dann: Gute Nacht Ballungsraum Berlin!

Gerade erst hat Götz Herberg, zwischen 1996 und 2004 geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Berlin Brandenburg Flughafen-Holding (BBF) vor dem Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses erklärt:

Ihm sei nur bewusst gewesen, dass Blankenfelde-Mahlow stark von Fluglärm betroffen sein werde. Dies habe er als "schwarzer Fleck" in Kauf genommen.

Quelle: http://www.welt.de/newsticker/news3/brandenburg/article113670395/Ex-Flughafenchef-schliesst-bei-Flugrouten-bewusste-Taeuschung-aus.html#disqus_thread

Zum a(bb)visierten Verfahren in der Sache:

Der Kapitän des MS-Volksentscheid wird sein Schiff vom Hafenlotsen geleitet, nach erfolgreicher Kreuz- und Querfahrt durch die Untiefen Brandenburger Gefilde, aber eben auch angeschlagen nach möglicher havarierter Fahrt sicher in den einzigen Hafen:
Standort Schönefeld, Wat mutt dat mutt
!,
ins Ziel bringen und nur darum geht es bei der Fahrt!

Alle Offiziere, die Mannschaft und auch die zahlenden Gäste des MS-Volksentscheid werden in all ihrem Tun und Lassen von der Hafenbehörde dafür instrumentalisiert, sicher mit dem Schiff in ihrem Hafen anzukommen - .

Während der Fahrt des MS-Volksentscheid wird die zuvor durchaus unter Mühen zusammen getragene mögliche größere Geldmenge effektiv dafür verwendet, den einzigen Zielhafen zu erreichen. Insofern gleicht diese Geldverwendung der Steuergeldverbrennung im BER-Projekt durch die Politik, dient allein ihren Zielen.

Wenn nun auch noch, wie beschlossen dicke Brieftaschen in einem Verfahren direkter Demokratie ansagen, welchen Kurs das MS-Volksentscheid zum Ziel zu nehmen hat, so empfinde ich dies als einen Widerspruch in sich, der dieses Verfahren ad absurdum führt.
Tut mir leid, aber so geht es nicht, nicht mit mir!


Zu den Fixpunkten des Verfahrens:


1.) § 19 Abs. 11 Landesentwicklungsprogramm (LEPro in der Fassung vom 1.11.2003 in Kraft)

In dieser Fassung lautet § 19 Absatz 11 in 5 Sätzen:

1- Der im Gesamtraum Berlin-Brandenburg zu erwartende Bedarf an Luftverkehrskapazitäten soll durch

rechtzeitige Bereitstellung vornehmlich innerhalb des bestehenden internationalen Flughafensystems,

insbesondere unter Verringerung der Lärmbetroffenheit, gedeckt werden.

2- Dabei soll der nationale und internationale Luftverkehrsanschluss für Berlin und Brandenburg möglichst auf einen Flughafen konzentriert werden.

3- Hierbei soll eine enge räumliche Beziehung des Flughafens zum Aufkommensschwerpunkt Berlin mit kurzen Zugangswegen und unter Einbindung in das vorhandene Verkehrssystem, insbesondere

zum Schienennetz und zum öffentlichen Personennahverkehr, angestrebt werden.

4- Die für den Flughafen sowie für seine Funktionsfähigkeit notwendigen Flächen sollen gesichert werden.

5- Für die allgemeine Luftfahrt sollen ergänzend regionale Flugplätze geschaffen werden.

6- Der Anteil des Kurzstreckenluftverkehrs soll zugunsten des Eisenbahnfernverkehrs erheblich verringert werden.

 

Nach Erfüllung der Forderungen aus dem Volksbegehren (s.a. Anhang: Bekanntmachung des Landesabstimmungsleiters vom 26. März 2012)

 

lautete § 19 Absatz 11 LEPrpo dann im neuen Wortlaut in nun insgesamt 4 Sätzen:

 

1neu- Der im Gesamtraum Berlin-Brandenburg bestehende Bedarf an Luftverkehrskapazitäten soll derart gedeckt werden, dass am Flughafen Berlin-Brandenburg International (BER) Tagflug aber kein planmäßiger Nachtflug stattfindet, um Lärmbetroffenheiten zu reduzieren.

 

2neu- Dabei soll der nationale und internationale Luftverkehrsanschluss für Berlin und Brandenburg nicht allein auf den Ballungsraum Berlin konzentriert werden.

 

3neu=5alt!- Für die allgemeine Luftfahrt sollen ergänzend regionale Flugplätze geschaffen werden.

 

4neu=6alt!- Der Anteil des Kurzstreckenluftverkehrs soll zugunsten des Eisenbahnfernverkehrs erheblich verringert werden.


In dieser neuen Fassung passen sogar die Inhalte der nun aufeinander folgenden Sätze 2 und 3 ohne Bruch gut zusammen. Zudem zeigt sich eine treffliche Übereinstimmung mit der Forderung von M. Schubert (Kleinmachnow) als er noch ungetrübten Blickes zur Aufgabe des single airport Konzepts im Interesse der vom BBI in ihren Rechten, ihrer Gesundheit und ihrer Lebensplanung massiv Bedrohten aufrief und die Forderung nach Festlegung eines zweiten Flughafenstandorts nachdrücklich vertrat. (s.a. Anhang aus dem Jahre 2011)

http://www.kleinmachnow.de/magazin/artikel.php?artikel=577&type=&menuid=262&topmenu=180


Allerdings ist es wohl auch ein Treppenwitz der Geschichte, dass die großen Macher des LEPro, die gediegenen Konstrukteure im WünschDirWasKonzert der BER-Wirtschafts- und -Job-Motoren, ausgerechnet, um im Bild zu bleiben, die Zündkerzen, Einspritzpumpen und Ventile, die Wirtschafts- und Geschäftsleute mit ihren Fliegern luftlandemäßig gesehen, an die Katzentische Brandenburger Luftlandeplätze verbannen, um Ihnen neben anderem Ungemach noch mit langen Anfahrten zu ihren Handels- und Arbeitsplätzen im Ballungsraum Berlin auch noch kostbare Zeit zu stehlen. Irgendwie kontraproduktiv - oder?

2.) Das Volksabstimmungsgesetz - VAGBbg und seine Rolle im Verfahren:
http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.13804.de
(In der geänderten Fassung vom 01.02.2012 im Anhang beigefügt)
Betrachten wir mögliche Varianten im Verlauf und Ausgang des Volksentscheids:

Variante1:
Mal angenommen, im Volksentscheid läge allein die Vorlage der Initiatoren der Volksabstimmung zur Wahl und sie hätte das nötige Quorum von (mindestens 530.000 s.A. MAZ) an Zustimmungen gefunden, dann passierte das vom Landtagspräsidenten in der MAZ vom 27.12.2012 u.a. erklärte Szenario:
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12445145/62249/Landtagspraesident-Papier-zu-Volksbegehren-darf-fuer-moeglichen-Volksentscheid.html?print=J

Landtagspräsident Fritsch weist auch auf die rechtlichen Hürden hin, falls der Volksentscheid (rund 530 000 Stimmen sind nötig) Erfolg hat. Für die Landesregierung wäre ein solches Votum „nicht bindend“, betonte Fritsch. Die Regierung würde zwar aufgefordert werden, mit Berlin über eine Änderung des Staatsvertrags über das gemeinsame Landesentwicklungsprogramm und über die Änderung des Landesplanungsvertrags zu verhandeln, sei rechtlich aber nicht dazu verpflichtet. Der Grund: Die Aufforderung an die Landesregierung kommt einem Entschließungsantrag im Parlament gleich und dieser sei auch nicht bindend.
„Ob sie es dennoch aus politischen Gründen tut, ist die Entscheidung der Landesregierung“, so Fritsch. Ob eine
Änderung der Staatsverträge, wie es die Initiatoren fordern, Auswirkungen auf den Planfeststellungsbeschluss und die Betriebsgenehmigung des BER hätte, ist offen. „Auf jeden Fall ist die Genehmigung des BER erteilt.“ Dabei handelt es sich um „eine begünstigende Verwaltungsentscheidung für den Flughafenbetreiber“, die von einem Volksentscheid nicht aufgehoben werden könne, betonte Fritsch.
(Hervorhebungen vom Verfasser)

Also frage ich als Laie in diesen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten mal eben WIKIPEDIA, was denn so ein Entschließungsantrag bedeutet und was er bewirken könnte:

http://de.wikipedia.org/wiki/Entschlie%C3%9Fungsantrag
Der Entschließungsantrag ist eine parlamentarische Handlungsform, die in vielen Parlamenten weltweit üblich ist. Das Parlament fordert die Regierung mit diesem Antrag begleitend zu Gesetzesbeschlüssen auf, etwas Bestimmtes beim Vollzug des Gesetzes zu tun.

Der Entschließungsantrag würde einen Eingriff in die Gewaltenteilung bedeuten, wenn die Exekutive an ihn gebunden wäre. Daher hat er nur auffordernden Charakter, entfaltet aber dadurch Einfluss, dass die Regierung von der parlamentarischen Mehrheit abhängig ist.

Solchermaßen aufgeschlaut stelle ich fest:
Die Chancen dafür, dass das Volk unter solchen Bedingungen, wie sie derzeit, nach Gesetzeslage, mit den Mehrheiten im Landtag und mit dieser Regierungskoalition in Brandenburg vorliegen, etwas entscheidet, sind eher marginal bis unmöglich!

Hält man sich zudem vor Augen, dass wir im VB in 6 Monaten mehr als 106.000 Unterschriften einsammeln konnten und dabei doch bestimmt die Hälfte der Leute in der Sänfte von zuhause abgeholt haben, so erscheint es wenig erfolgreich in nur 6 Wochen gut 5x so viele zu erreichen, was allein den Zählerfolg für's Quorum des Volksentscheids schon fraglich erscheinen läßt.

Variante 2:
das VAGBbg bestimmt im Abschnitt 4; Volksentscheid in
§ 26 Vorausetzungen und Gegenstand des Volkentscheides

(4) Lehnt der Landtag den Gesetzentwurf oder die andere Vorlage nach § 5 dieses Gesetzes, zu
dem ein zulässiges Volksbegehren stattgefunden hat, ab, so kann er einen konkurrierenden
Gesetzentwurf oder eine andere Vorlage nach § 5 dieses Gesetzes mit zur Abstimmung stellen.


Und davon, dass das passieren wird, können wir mit großer Sicherheit ausgehen. Wer schon kurz nach der Bekanntgabe des vorläufigen überwältigenden Endergebnisses aus dem VB verkündet, dass ihn das alles nicht interessiert, der wird garantiert eine à la R.B. listig täuschende und populistische Vorlage konkurrierend zur Abstimmung stellen wollen.

Nach § 50 Ergebnisse des Volksentscheids ist zu unterscheiden:

(1) Ein Gesetzentwurf oder eine Vorlage nach § 5 dieses Gesetzes ist durch Volksentscheid
angenommen, wenn die Mehrheit derjenigen, die ihre Stimme abgegeben haben, jedoch mindestens
ein Viertel der stimmberechtigten Personen, zugestimmt hat. (zutreffen für Variante 1! Anm. vom verfasser)

(2) Sind bei einer gleichzeitigen Abstimmung über mehrere Gesetzentwürfe oder andere Vorlagen
nach § 5 dieses Gesetzes, die den gleichen Gegenstand betreffen, inhaltlich aber miteinander nicht
vereinbar sind, zweimal oder mehrfach die Voraussetzungen für die Annahme nach Absatz 1
gegeben, so ist der Gesetzentwurf oder die andere Vorlage nach § 5 dieses Gesetzes angenommen,
welcher bzw. welche die meisten Ja-Stimmen erhalten hat. (zutreffend für Variante 2! Anm. vom Verfasser)


Hmmm, wie sieht es nun mit den potenziellen Ja-Stimmen bei Abstimmung über die zwei Vorlagen aus?

Die Regierungskoalition kann nur auf etwa 14.450 Mitglieder, der sie tragenden Parteien zurückgreifen, vorausgesetzt alle sind mit der konkurrierenden Vorlage einverstanden ( SPD 2010: 6488 Mitglieder; LINKE 2011: 7963 Mitglieder ).

Bei der Landtagswahl 2009 in Brandenburg
http://www.wahlen-brandenburg.de/Landtagswahl-2009/LTW2009.htm

gab es 2.126.357 Wahlberechtigte, die Wahlbeteiligung lag bei 67%, davon haben 458.840 die SPD gewählt (33,0%) und für die DIE LINKE wurden 377.112 Stimmen gezählt (27,2%).

Den 835.952 Wählern der jetzigen Regierungskoalition standen somit nur 588.707 Wähler anderer Parteien - Opposition - gegenüber, ein Verhältnis also von1,42 : 1.

Wie wir aus dem Verlauf des Volksbegehrens wissen, sind viele Oppositionspolitiker von CDU, FDP und Grünen nicht bereit gewesen, das VB zu unterschreiben. Inwieweit diese Haltung auf die jeweilige Wählerschaft durchschlägt, da nur ein singuläres Thema aktuell zur Diskussion steht, ist schwer zu beurteilen. Adererseits kommen von der LINKEN-Basis Signale, den Vorschlag der Initiatoren zu unterstützen - .

Es wäre müßig zu spekulieren, wer von der Wähleschaft des Landes überhaupt wählen ginge, wer im VE standhaft bliebe und wer von WO nach WO vielleicht wandern könnte.

Fest steht nur eines, die Wahlbeteiligung muss bei mindestens 25% liegen, damit überhaupt ein Vorlage als Sieger aus der Abstimmung hervorgehen kann und gemessen an den obigen Zahlen wäre ausreichendes Wählerpotenzial für beide Vorlagen vorhanden.

Der denkbar ungünstigste Fall allerdings, der eintreten könnte - ein GAU sozusagen - läge dann vor, wenn das Quorum gerade erreicht worden wäre und dabei die konkurrierende Vorlage eine! Stimme mehr als die Vorlage der Initiatoren abbekommen hätte.

In diesem Falle hätte die konkurrierende Vorlage nur die Hälfte der für das Quorum benötigten Stimmenzahl erreicht und trotzdem aber mit Hilfe, der dann bereits gut doppelten! Stimmenanzahl im Vergleich mit dem VB! an Stimmen für die Vorlage der Initiatoren, die Hürde genommen!

Das ginge natürlich prinzipiell auch andersherum, würde aber bedeuten, man könnte die Wählerzahl für die konkurrierenden Vorlage in irgendeiner Weise zu unseren Gunsten dosieren um mit nur gut einer Viertelmillion (dito für größere Anzahlen!) an Wählerstimmen siegen zu können. Wir hätten dann auch nur einen Pyrrhussieg errungen s.o.!

Beachten wir noch die drei folgenden Paragraphen des VAGBbg:

§35 Bekanntgabe des Tages und des Gegenstands des Volksentscheides

(1) Der Präsident des Landtages gibt unverzüglich nach der Festsetzung des Abstimmungstages den
Abstimmungstag, den Gegenstand des Volksentscheides einschließlich des Wortlautes des
Gesetzentwurfes oder der anderen Vorlage nach § 5 dieses Gesetzes sowie den Inhalt des
Stimmzettels im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt.

(2) Stellt der Landtag einen konkurrierenden Gesetzentwurf oder eine andere Vorlage nach § 5
dieses Gesetzes mit zur Abstimmung, so ist der mit Gründen versehene Wortlaut des
Gesetzentwurfes oder der anderen Vorlage in die Bekanntmachung nach Absatz 1 aufzunehmen.


§ 36 Infomation über den Volksentscheid

(1) Spätestens sechs Wochen vor dem Abstimmungstag veröffentlicht der Präsident des Landtages
auf der Internetseite des Landtages den Wortlaut des Gesetzentwurfes oder der anderen Vorlage
nach § 5 dieses Gesetzes, gegebenenfalls mit Begründung. Ein vom Landtag zur Abstimmung
gestellter konkurrierender Gesetzentwurf oder eine konkurrierende andere Vorlage nach § 26
Absatz 4 wird in gleicher Weise veröffentlicht.

(2) Der Präsident des Landtages gibt den Vertretern der Volksinitiative, der Landesregierung und
dem Landtag Gelegenheit, im jeweils gleichen Umfang zum Gegenstand des Volksentscheides
Stellung zu nehmen und ihre wesentlichen Argumente darzulegen. Der Präsident legt den Rahmen
für den Umfang und die Art der Darstellung fest. Der Landtag hat in seiner Stellungnahme auch die
Auffassung der Minderheit wiederzugeben.

(3) Jede stimmberechtigte Person erhält zusammen mit der Benachrichtigung gemäß § 37 Absatz 2
eine Mitteilung des Präsidenten über den Volksentscheid. Sie enthält die Informationen nach
Absatz 1 und die Stellungnahmen nach Absatz 2.


§44 Stimmzettel

(4) Stehen mehrere Vorlagen oder Gesetzentwürfe, die den gleichen Gegenstand betreffen, zur
Abstimmung, so sind sie auf einem Stimmzettel aufzuführen. Ihre Reihenfolge richtet sich nach der
vom Präsidium des Landtages festgestellten Zahl der gültigen Eintragungen. Hat der Landtag dem
Volk einen konkurrierenden Gesetzentwurf oder eine andere Vorlage nach § 5 dieses Gesetzes
vorgelegt, so wird diese Vorlage vor den mit Volksbegehren gestellten Gesetzentwürfen oder
anderen Vorlagen nach § 5 dieses Gesetzes angeführt.


Dann wird klar, mit welchen Erschwernissen wir im Volksentscheid noch zusätzlich zu kämpfen haben:
- Die Initiatoren des Begehrens sind nicht mehr Herr des Verfahrens (s.a. MAZ-Artikel)
- Mit Steuergeldern finanziert wird jeder Stimmberechtigte (Haushalt) mit Stellungnahmen der Landesregierung und des Landtages zur konkurrierenden Vorlage 6 Wochen vor dem Abstimmungstag informiert und die Initiatoren informieren nochmals zu Bedingungen, die der Landtagspräsident ihnen vorschreibt, über ihre Vorlage.
Die Stellungnahmen sind 2:1 gegen die Vorlage der Initiatoren und es bleibt wenig Zeit für Gegenargumentation zur konkurrierenden Vorlage in der Fläche des Landes.
- Die konkurrierende Vorlage steht an erster Stelle auf dem Stimmzettel zur Abstimmung an und es bleibt abzuwarten, ob man auch noch mit doppelten Verneinungen (s.a. Stuttgart21) zu rechnen hat, um die Wähler zu irritieren und damit im Sinne der Aussteller des amtlichen Stimmzettels zu beeinflussen.

Mein persönliches Fazit in der Sache:

Unter den gegebenen Bedingungen des VAGBbg, des LEPro und von BVerwG-Urteilen, sowie den aktuellen Verhältnissen in Landtag und Landesregierung, halte ich es für systemimmanent unmöglich, dass man das Begehren des Volkes gemäß der Vorlage der Initiatoren zum wirklichen Erfolg führen könnte!

Insofern muß der Volksentscheid auf meine tätige Unterstützung und Stimme verzichten. Denn jede Stimme - auch die ungültige Stimme! - zählt für das Quorum und erhöht die Chancen für die konkurrierende Vorlage.

Vor dem Hintergrund, dass wir im VB wider Erwarten in Brandenburg 106.339 Stimmen und in der Region-BB insgesamt mehr als 250.000 Stimmen sammlen konnten, ist unser Erfolg unter den gegebenen Umständen nicht mehr zu toppen!

Und so komme ich auf meine einleitenden Worte zurück:

Wenn sehr deutlich weniger Stimmen - vielleicht ein paar Tausend nur - als beim VB für die Vorlage der Initiatoren beim VE zusammenkämen und gleichzeitig das Quorum nicht erreicht würde, die konkurrierende Vorlage also mit Pauken und Trompeten 'unterginge', dann läge glasklar auf der Hand, wer der eigentliche Gewinner des verlorenen Volksentscheids wäre.

Das Wichtigste in unserem Bemühen und Kampf kann nur sein:
Die Standortfrage ist neu aufzurollen, dann erledigt sich die Nachflugproblematik von allein!. Das zu erreichen müssen viel große Demo's stattfinden, das Volk muß in Massen auf Straßen und in Terminals, ohne aufzuhören, um die Politik zum Umdenken zu bringen.

Sollte sich dann in einem neuen Verfahren herausstellen, dass es in Brandenburg gar keinen geeigneten Standort für einen Großflughafen/Drehkreuz mit Nachtflug geben sollte, dann BASTA! und gut is'.

Mit versöhnlichen Grüßen
D. Günther, Bewohner des Schwarzen Flecks (frei nach Götz Herberg)
Steuerzahler und politisch bestimmtes BER-Standort- und -Fluglärm-Opfer