BVBB Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V.

die unendliche Geschichte

Na, da haben sich die Experten ja wieder mal was ganz Grandioses ausgedacht.
Es hat mir heute beim Lesen der MAZ fast „die Zehennägel hochgerollt“, als ich den neuesten Erguss der „Weisheit“ zur „Verdummung der unbedarften Flughafenanwohner“ im engeren und weiteren Sinne gelesen habe.

Da hat man – im Sinne eines ersten Manipulationsvorwurfs - auf der abgebildeten „Karte“ die jetzt vorgeschlagenen Flugrouten wieder als „Striche“ dargestellt, anstatt endlich mal dazu überzugehen, die für diese – niemals so beflogenen – Idealflugspuren gültigen Flugkorridore anzugeben, durch die ein wesentlich breiteres Gebiet sichtbar werden würde, was der Verlärmung unterliegt. So, wie die dargestellten Linien jetzt geführt sind, könnten nämlich viele abseits dieser „Autobahnen der Luft“ lebenden Menschen auf die Idee kommen, dass sie zum Glück gar nicht betroffen sind.Hinzu kommt der zweite Manipulationsvorwurf dahingehend, dass die teilweise sehr großen Orte wie Blankenfelde, Mahlow, Rangsdorf usw. als „kleine Kreise“ dargestellt worden sind. Dabei geht z. B. völlig unter, dass z.B. Rangsdorf mit seinem gesamten Wohngebiet nicht so schön weitab „vom Schuss“, wie dargestellt, liegt, sondern bis zum See heranreicht und damit wesentlich stärker vom Lärm betroffen wird, als hier vorgegaukelt wird.
Der dritte Unfug wird deutlich, wenn man sich mal die Führung der Flugroutenvorschläge für den Osten und Westen vergleichsweise anschaut. Warum gilt die sogenannte „15°-Regel“ nur für die westlichen Abflüge und nicht gleichermaßen – unmittelbar nach dem Erreichen der Flughöhe von ca. 120m – auch für den Osten – und dort nicht erst nach etlichen Kilometern ? Diesen Widerspruch – den offensichtlich auch die Fluglärmkommission nicht erkannt hat – muss man mir erst  einmal logisch und plausibel erklären.
Außerdem sind wieder nicht (viertens) die Anflugverhältnisse dargestellt, durch die eine zusätzliche Verlärmung großer Gebiete sichtbar werden würde.
Eine fünfte Manipulation ergibt sich auch wieder dadurch, dass die DFS diesmal offenbar nicht die zu erwartende Lärmbelastung – zumindest in Form der Angabe der zu erwartenden Dauerschallpegel in Abhängigkeit von der geplanten und damit ihrer Belastungseinschätzung zugrunde liegenden Belegung der angegebenen Flugstrecken mit Flugzeugen entsprechender Klassen – zumindest an einigen markanten Punkten der dargestellten Flugstrecken angegeben haben. Jeder vernunftbegabte Mensch kann davon ausgehen, dass Flugroutenangaben ohne diese Kennzeichnung ihrer Belastungswirksamkeit völlig wertlos sind. Eine Strecke, die z.B. nur sehr selten und dann auch noch mit wenigen Flügen belegt ist, ist nämlich lärmphysikalisch und lärmphysiologisch völlig uninteressant. Außerdem sind die lärmwirksamen Abschnitte der angegebenen Flugstrecken sowieso nur im „Nahbereich“ – also etwa bis zu einer Flugentfernung von etwa 20 km – von Bedeutung. Die teilweise wesentlich länger angegebenen Strecken sind deshalb auch für eine Beurteilung der Lärmbelastung in ihrem „Weitabbereich“ völlig uninteressant, weil unbedeutend im Sinne der maßgebenden Gesetze (z.B. des Fluglärmgesetzes mit seinen zusätzlichen Verordnungen).
Also auch hieraus sieht man wieder einmal, dass die ganze Flugroutendiskussion unsinnig ist. Für diesen falschen – völlig ungeeigneten – Standort des Flughafens BBI kann es keinen brauchbaren Vorschlag geben, der für welche Anwohner auch immer keinen Fluglärm verursacht. Damit kann dieser Flughafen auch niemals ein wirtschaftlich betriebenes Drehkreuz werden, sondern bestenfalls ein Regionalflughafen mit Zubringerfunktionen. Deshalb „BBI: Auf nach Sperenberg !“ – es ist jetzt 5 Minuten vor 12, noch nicht zu spät für Vernunft !