BVBB Informiert
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Der wissenschaftler Prof. Ekhardt hat mit seiner Kommentierung des Skandalurteils des Bundesverwaltungsgerichtes zum Nachtflug BBI/BER den Nagel auf den Kopf getroffen. Auch für dieses höchste Gericht spielt der Grundrechtsschutz nach Grundgesetz so gut wie keine Rolle mehr. Seine Entscheidung verkommt im allgemeinen Trend dem wirtschaftlichen Erfolg, der Gier, den Egoismen, alles unterzuordnen. Das Nachtflugurteil, mit seiner Festlegung von fünf Stunden ausreichender Nachtruhe für Kinder und Gebrechliche, für alle Menschen, ist Ausdruck dieser Verkommenheit.
Fluglärm vor dem BVerwG
Die Grundrechte machen zu wenig Krach
von: Prof. Dr. Felix Ekardt LL.M. M.A.
13.10.2011
Das BVerwG hat in seinem neuesten Urteil zum Berliner Flughafenausbau in Schönefeld nächtliche Flüge in Randzeiten erlaubt. Es bestätigt damit den begrenzten Schutz vor Fluglärm. Der Eindruck bleibt, dass das Gericht seinem für den deutschen Rechtskreis traditionellen begrenzten Interesse an Schutzgrundrechten und ihrer Wirksamkeit treu bleibt, kommentiert Felix Ekardt.
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Mit seiner Entscheidung, im Sinne des Planfeststellungsbeschlusses „Nachtflug BBI/BER – Schönefeld“ 300 000 Menschen nicht nur am Tage sondern auch in der Nacht durch Flugbetrieb verlärmen zu lassen, hat sich der 4. Senat zum willfährigen Vollstrecker von Politikern wie Wowereit (SPD) und Platzeck (SPD) gemacht. Diese Politiker, im Gefolge alle Parteien und ihre Abgeordneten, wollten den BBI/BER in Schönefeld, wollen 300 000 Menschen am Tage und in der Nacht verlärmen. Die Richter hatten gegenüber verrückt gewordenen Politikern nicht den Mut, das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, das Recht auf Nachtruhe und Gesundheitsschutz, zur Maxime ihrer Entscheidung zu machen. Sie haben es vorgezogen die zweifelhaften politischen Interessen, die zweifelhaften wirtschaftlichen Interessen von Fluggesellschaften und der staatseigenen Flughafengesellschaft (FBS) den Vorrang vor Grundrechten zu geben. Sie müssen sich darum fragen lassen, wie sie es verantworten, die Zeit der Nachtruhe für Generationen von Fluglärmbetroffenen auf fünf Stunden zu dezimieren. Sie müssen sich fragen lassen, wie sie es vor dem Hintergrund von Grundrechten verantworten können, wenn in der Nachtzeit zwischen 22:00 und 0:00 sowie zwischen 5:00 und 6:00 Uhr bis zu 113 Flugbewegungen den Lärmterror bestimmen. Sie müssen sich fragen lassen, was sie geritten hat, als sie mit ihrer Entscheidung die Nachtzeit zur Hauptbetriebszeit des Flughafens gemacht haben.
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Gespeist von den wirtschaftlichen Interessen der Fluggesellschaften und der Flughafengesellschaften trifft der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes seit Jahren Entscheidungen ohne Berücksichtigung der Grundelemente unserer Wirtschaftsordnung. Dieser Senat genehmigt sich eine unmögliche Auslegung des Bedarfsbegriffes, der im ordnungspolitischen System der sozialen Marktwirtschaft eine feste Größe ist. Bedarf, so die ordnungspolitische Festlegung, ist die Nachfrage (der Konsument), die im Markt das Angebot und den Erfolg für Produkte und Dienstleistungen bestimmt. Dabei sind unumstrittene Erkenntnis und Erfahrung, dass fehlender Bedarf immer das Ergebnis fehlender Nachfrage ist.
Völlig verquer zur tatsächlichen Frage der Bedarfsdeckung stellt der Senat für sich, gegen die Regeln des Marktes, für die Marktbetroffenen im Luftverkehrsmarkt folgenden Leitsatz auf, mit dem er Flugrechte auch in der Nachtzeit genehmigt.
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Eigentlich bedürfte es keiner Gutachten, um festzustellen, dass Schallschutzfenster geschlossen, Frischluftzufuhr durch Ventilatorbelüftung und Geräuschkulisse, Luftüberdruck in künstlich belüfteten Schlafräumen mit fehlendem Abluftsystem gesundheitsschädlich sind. Da reicht schon ein laienhaftes Verständnis, um zu erkennen, dass mit solchen Systemen der Teufel, der Fluglärm, mit dem Beelzebuben, dem Mief im Schlafzimmer, ausgetrieben werden soll.
Ebenso schlimm, wiederum gesundheitsgefährdend ist dieses System zum angeblichen Schallschutz in Kindergärten, Horten und Schulen so wie anderen sensiblen Einrichtungen. An der Spitze die Wowereits und Platzecks, im Gefolge Richter in roten Roben, verurteilen Hunderttausende Menschen unter krankmachenden Bedingungen des Fluglärms und der Folgen unnatürlichen Lebens in Akustikkäfigen eine Zukunft zu fristen.
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Bone-Winkel wollte und will nur die Interessen der Bürger erster Klasse in Berlin, besser in Berlin – Wannsee, vertreten. Bone-Winkel hat weder Herz noch Verstand für die Bürger, die durch den BBI/BER mit nachweisbar gesundheitlichen Gefahren rechnen müssen. Bone-Winkel begrüßt durch ihre KFB – Politik, dass Kinder in Akustikkäfigen ihre Jugend und Kindheit fristen, wenn es nur nicht ihre eigenen Kinder sind. Bone-Winkel ignoriert die gewollte Entwicklung des BBI/BER hin zu 550 000 möglichen Flugbewegungen/Jahr. Bone-Winkel ignoriert, dass selbst ein Fluglärm von 45-50 dB(A) die Lebensqualität Betroffener ebenso beeinträchtigt, wie deren Eigentum, nur ihr eigene Lebensqualität und ihr eigenes Eigentum darf nicht betroffen werden.
Jetzt hat sich die "Dame" demaskiert.
Der BVBB bittet alle anderen BIS: helft uns im Kampf gegen den Fluglärm und seine Folgen. Das ist ein Kampf gegen Folgen, die auch ihr ertragen müsst. Vor allem, glaubt nicht an Flugrouten, die Euch verschonen. Ja, es geht um den Standort; der den Fluglärm verursacht. Es geht um eine Perspektive unserer Region mit steigendem Fluglärm für Generationen oder um eine Lösung; die sachgerecht zu einem Großflughafen in Sperenberg führt, ohne die Investitionen am BBI/BER nutzlos zurückzulassen. Es geht um neues Denken, das zur Korrektur eine gewaltigen Standortfehlentscheidung führt. Es geht um Einigkeit der Betroffenen und nicht um "rette sich, wer kann" - weil sich in Wahrheit niemand retten kann, auch Frau Bone-Winkel nicht.
gez. Astrid Bothe (Vorsitzende)
gez. Ferdi Breidbach /Ehrenvorsitzender)
Nachfolgend der erhellende Emailwechsel, der auch zu uns gelangte:
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Nachdem der von allen Parteien auch für die Stichwahl am 25. 09.2011, wieder angetretene O. Baier wieder ins Rennen um das Bürgermeisteramt in der 25 000 Einwohnergemeinde Blankenfelde Mahlow ins geschickt wurde, muss nun mit der Legendenbildung um seinen Wahlsieg Schluss gemacht werden. Die Wahrheit über seine schmutzige Wahlkampagne, gestützt von den Parteien, muss ans Licht.
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Sie lügen und betrügen, sie sind skrupel- und gewissenlos. Jetzt werden sie auch noch abgründig geschmacklos
Wie mag es um die geistige Verfassung von Entscheidungsträgern bestellt sein, die mit einer geschmacklosen Inanspruchnahme des Papstes von Milliarden Katholiken, auch anerkannt auch als Heiliger Vater, es nötig haben, diesen Staatsgast als Werbefigur für ihr Pleiten-, Pech- und Pannenprojekt zu missbrauchen. Wie notwendig muss es aus ihrer geschmacklosen Sicht sein, ausgerechnet einen Kirchenfürsten als Werbeträger für ein Projekt zu nutzen, dass erwiesenermaßen auch Menschen krankmacht und damit nach christlichem Menschenbild das Ebenbild Gottes beschädigt. Allerdings stellt sich auch die Frage: Was sagt der Erzbischof von Berlin, Berliner Katholiken zum Missbrauch des Stellvertreters Gottes auf Erden? Hat das Bistum für die Hergabe der Rechte den Papst als Werbefigur einzusetzen vielleicht noch Geld bekommen? Was sagt dann auch die CDU als Gralshüter von Politik aus christlicher Verantwortung zu einer Werbekampagne mit dem Papst, die der Aufsichtsratsvorsitzende der Flughafengesellschaft, Wowereit (SPD Wahlverlierer und Nichtmitglied des Berliner Abgeordnetenhauses), zu verantworten hat?
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Erklärung des BVBB zum Ausgang der mündlichen Verhandlung zur Nachtschutzklage von BVBB – Klägern vor dem Bundesverwaltungsgericht (Leipzig)
Der BVBB fühlt sich durch den 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes zum Problem der Nachtschutzzonen bestätigt. Der BVBB hat immer dargetan, dass die Schutzzonen für die An- und Abflüge am künftigen BBI/BER Berlin – Schönefeld von der Landesregierung Brandenburg im sogenannten ergänzenden Planfeststellungsbeschluss „Nachtflug BBI“ falsch sind.
Wie das Gericht richtig feststellte, hat das Land für den Umfang der Schutzregionen Berechnungen ohne Flugrouten vorgelegt. Die lauwarmen Versuche wortreich dem Gericht zu erklären, dass man schließlich nicht genau gewusst habe, wie die Flugrouten gestaltet werden, akzeptierte das Gericht nicht. Es warf der Behörde vor, dass sie sich dann eben eines falschen Modells bedient habe, und forderte eine sofortige Revision der Angaben zu den Lärmschutzgebieten. Falls, so wurde bekundet, dies nicht sofort geschähe, gäbe es keine Schutzgebiete und damit keine Flugzeiten für die Nacht. In diesem Sinne wurde das Land Brandenburg belehrt. Im Gerichtssaal wurde dann der Planfeststellungsbeschluss geändert. Der Flughafengesellschaft (FBS) blieb nun auch nichts anderes übrig, als der Änderung des Planfeststellungsbeschlusses nach Maßgabe des Gerichtes zuzustimmen. Die Folge: Das Lärmschutzgebiet wird größer, es müssen aber auch die Regionen neu berechnet werden, die schon heute im Schutzgebiet liegen. Damit ist das Chaos für die Lärmschutzmaßnahmen und deren Umsetzung endgültig vorprogrammiert.
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Plädoyer des BVBB Ehrenvorsitzenden, Ferdi Breidbach, in der mündlichen Verhandlung der BBI-Nachtflugklage am 22.09.2011 vor dem Bundesverwaltungsgericht. – Ein Bericht.
Als Vorbemerkung hat Ferdi Breidbach in seinem eindrucksvollen und bewegenden Plädoyer vor dem 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes darauf hingewiesen, dass er bedingt durch seine beruflichen Erfahrungen aus seiner Sicht die Probleme der anstehenden Nachtflugregelung anders beurteilt als Verwaltungsjuristen dies tun.
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Rede Ferdi Breidbachs vor der Demo/Menschenkette vor dem Bundesverwaltungsgericht am 20.09.2011
1. Mit dem nun beginnenden Verfahren hat der 4. Senat eine herausragende Chance seine Rechtsprechung zum Schutz der Nachtruhe im Sinne des Schutzes der körperlichen Unversehrtheit weiter zu entwickeln.
2. Dem Senat dürfte auch durch Vortrag unsere Anwälte, durch Gutachten und wissenschaftliche Veröffentlichungen nicht entgangen sein, wie gesundheitsgefährdend die Störung der Nachtruhe wirklich ist.
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