BVBB Informiert

Besserer Schutz der Bevölkerung des Rhein-Main-Gebietes vor Fluglärmbelastung
An:   Landtag in Hessen
Mit dem neuerlichen Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main und den damit verbundenen Änderungen der Flugrouten, sowie der geplanten Erhöhung der Anzahl der Flugbewegungen ist für die Bevölkerung des Ballungsraumes Rhein-Main die Grenze des Zumutbaren überschritten worden.
In den bereits von Fluglärm betroffenen Siedlungsgebieten wird die Lärmbelastung stark zunehmen, weitere große Siedlungsgebiete sind von Fluglärm neu betroffen.
Wir fordern den Hessischen Landtag deshalb auf, bei den folgenden Punkten tätig zu werden:
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Mit einem fundierten Nachnutzungskonzept für den Flughafen BER in Schönefeld erledigt ein Bürgerverein einmal mehr die Arbeit unserer hochbezahlten Volksvertreter.
Vor den Toren Berlins, in den Wäldern bei Sperenberg, verottet in nahezu unbewohntem Gelände der größte Flughafen Europas. Auf drei Startbahnen könnte hier ein leistungsfähiges Drehkreuz im 24-Stunden-Betrieb für nachhaltigen Wirtschaftsaufschwung sorgen. Seit die russischen Streitkräfte den Militärflughafen aufgaben, gehört das Areal der Bundersrepublik Deutschland. Private Investoren standen bereit, hier das Geschäft ihres Lebens zu machen. Den Steuerzahler hätte dieser neue Hauptstadtflughafen keinen Cent gekostet. Dennoch kam die Politik mit sich selbst überein, dass der am schlechtesten bewertete Standort – Schönefeld – der beste sei. Für das Zustandekommen dieser Entscheidung gibt es keine ehrenhafte Erklärung. Schlimmer noch – es gibt überhaupt keine. Die Täter von damals schweigen und es fragt sie auch niemand danach. Manfred Stolpe selbst nannte den Standort unmenschlich. Weshalb er dennoch schließlich zustimmte, wird wohl auf ewig sein Geheimnis bleiben.
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Die nun beschleunigte Bautätigkeit am BBI mit zusätzlicher Nachtarbeit (3 Schichten, 24 h) kostet anscheinend richtig viel Geld. Der Eröffnungstermin soll aber unter allen Umständen gehalten werden. Ansonsten muß gespart werden!  Ob für die lärmgeplagten Bürger von Ludwigsfelde bis Erkner da noch Geld für den Schallschutz übrig bleibt?
Die FBS_Geschäftsleitung hat zum am 29.September 2011 einen absoluten Ausgabenstopp verfügt.
zum Download 
Das Infarktrisiko steigt ab 60 dB Fluglärm deutlich an.
Es ist schon jetzt viel zu hoch.

Maßgeblich für einen Vergleich der Stärke von Lärmquellen ist der Schallleistungspegel. Er sinkt beim Kfz mit der Entfernung von der Schallquelle schnell ab. Ganz anders beim Flugzeug:
Setzt man den Anfangspegel für alle Lärmquellen z.B. auf 80 dB(A), unterschreitet der Lärmpegel des PKW bereits nach 15 und der des Lkw nach 50 m das Kriterium der Kommunikationsstörung. Der des Flugzeuges aber erst nach 3 bis 6 km! Durch Flugzeuge sind somit, trotz gleichen Anfangspegels, erheblich mehr Menschen betroffen.
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"Die SPD Brandenburg schließt den Bau einer dritten Start – und Landebahn am Standort Schönefeld auf Dauer aus”,beschließen die Delegierten auf dem SPD – Landesparteitag in Falkenberg. Bei Jubelpersern und Gläubigen brach Hoffnung aus, nach Faktenlage aber ohne Berechtigung.
Alle Granden der SPD, von Parteichef Platzeck bis Fraktionschef Holzschuher, haben den  beschlossenen Antrag unterschrieben. Mit großer Freude registrieren Parteitagsmitglieder, daß Platzeck selbst davon spricht, daß diese Entscheidung letztlich bedeutet, daß auf Dauer ein neuer Standort für den Großflughafen her müsse.

Die Perspektive heißt, wenn wir Sie richtig verstehen: kein unwirtschaftlicher Großflughafen in Schönefeld. Kein Großflughafen für den wenigstens zwei Brandenburger Landkreise geopfert werden sollen. Kein Großflughafen an einem Standort, der sicher 150 000 Menschen die Lebensperspektive nimmt und ihre Gesundheit einem wirtschaftlichen Zweck opfert. Dafür ein Großflughafen mit Zukunftschancen an einem Standort, der auch menschlich ist.
Pressemitteilung Nr. 056
Sonntag, 6. November 2011
SPD handelt wieder einmal aktionistisch und ohne Zukunftsperspektiven.

die erste Forderung aus der Politik, die eine sachgerechte Antwort auf die Lärmschutzpleite von Flughafengesellschaft und Platzecks Landesregierung ist:

Pressemitteilung Nr. 053                                                      Freitag, 4. November 2011
 
Finanzielle Entschädigung für Bürger im Umfeld des BBI bei fehlenden Lärmschutzmaßnahmen
Saskia Ludwig: „Lärmrente muss betroffene Bürger ab Eröffnung des Flughafens entschädigen.“
 
Über 25.000 Haushalte, also etwa 45.000 betroffene Bürger haben Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen im Umfeld des Flughafens Berlin-Brandenburg. Wenige Monate vor Eröffnung sind jedoch nur bei rund zwei Prozent der betroffenen Haushalte Lärmschutzvorrichtungen installiert. Die Vorsitzende der CDU Brandenburg, Dr. Saskia Ludwig, fordert deshalb:
 
„Die betroffenen Bürger haben einen Anspruch auf Lärmschutz. Wenn die Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH diese Maßnahmen nicht pünktlich zur Eröffnung des Flughafens umsetzt, müssen die Anwohner solange finanziell abgefunden werden, bis der Lärmschutz endlich gewährleistet ist.
 
Wir fordern daher die BBI-Betreiber auf, die betroffenen Haushalte mit einer Lärmrente zu entschädigen. Die Auszahlung einer Lärmrente wurde bereits an anderen Flughäfen z.B. München angewandt und kann auch ein Modell für den Flughafen Berlin Brandenburg sein. Wie die Lärmrente ausgestaltet ist, sollte schon jetzt - gerade in Hinblick auf die unzureichend umgesetzten Schallschutzbaumaßnahmen geprüft werden.
 
Die geplanten Maßnahmen des Lärmschutzes müssen schnellstmöglich und fristgerecht umgesetzt werden – das hat oberste Priorität. Die Anwohner befürchten, dass diese Maßnahmen zu spät kommen und fühlen sich mit ihren berechtigten Sorgen von der Landesregierung allein gelassen. Ministerpräsident Platzeck muss dieses Problem endlich anpacken und darf die Brandenburger nicht mehr mit zweifelhaften Versprechungen zum pünktlichen Abschluss der Lärmschutzmaßnahmen vorführen."
 
 CDU Brandenburg
Pressestelle
Gregor-Mendel-Strasse 3
14469 Potsdam
In Frankfurt ist das vorläufige Nachtflugverbot in Kraft getreten. Seit Sonntag ist der siebtgrößte Frachtflughafen der Welt jeden Tag für sechs Stunden herrlich ruhig und die Anwohner können erstmals nachts ungestört schlafen. Stattdessen jammert die heimische Logistikwirtschaft, dass die negativen Auswirkungen für die Wirtschaft und Exportnation Deutschland nicht seriös zu beziffern wären. Wie immer fürchtet man, dass der Standort Rhein-Main durch die kurzfristige Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes einen Teil seiner Wettbewerbsfähigkeit verlieren würde.
Führende Vertreter der deutschen Logistik- und Exportindustrie haben deshalb geschlossen eine Jammerinitiative ins Leben gerufen, um vor den angeblichen Folgen eines absoluten Nachtflugverbotes an dem wichtigsten Airport des Landes zu warnen.
Was kümmern uns Menschen, die Fracht braucht die Nacht!
Eine Widerlegung all des Unfugs, den die Lobby krokodilstränenreich verzapft, finden Sie im
Themenpapier Nr. 73 Nachtflugbedarf  der Verkehrssegmente des Luftverkehrs 
Wer sich in der mündlichen Verhandlung um die Nachtsschutzklage BBI die Prognosegläubigkeit der Richter des 4. Senates anhören musste, der konnte bewusst die Frage stellen: sind diese Richter nur gutgläubig, zu dumm, um Prognosen in ihrer Aussagekraft richtig einzuordnen oder hat sie die von INTRAPLN servierte Prognose in der Absicht unterstützt bis zu 113 Flüge in der Nachtzeit zu genehmigen?
Auf Bitten des BVBB hat der Experte Faulenbach da Costa (Offenbach) die INTRAPLAN - Prognosen zur Entwicklung des möglichen Flugbetriebes am BBI unter die Lupe genommen. Durch Vergleiche, mit den in der Regel nicht nachvollziehbaren Prognosen müsste auch halbwegs intelligenten Richtern spätestens nach diesen Vergleichen von "Soll" und "Ist" aus den INTRPLA - Prognosen klar sein, auf welchen Leim sie schon seit Jahren kriechen, wenn sie solche Prognosen zur Grundlage von Entscheidungen machen.
Im Fall ihrer Nachtflugentscheidung wurden die Richter in der mündlichen Verhandlung hinreichend von den Klägeranwälten auf die Zweifelhaftigkeit der INTRAPLAN-Prognosen hingewiesen. Sie wollten nicht hören, jetzt, beim Studium dieser vergleichenden Analyse müssen sie fühlen. Im Lichte ihrer INTRAPLAN Gläubigkeit wird dann diese Nachtflugfehlentscheidung noch eklatanter.

Zum Download des Dokumentes

BVerwG 4 A 4000.09; BVerwG 4 A 4000.10; BVerwG 4 A 4001.10  13.10.2011
"Flughafen Berlin Brandenburg:

Keine Ausweitung des Nachtflugverbots - Nachbesserung beim Schallschutz

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klagen von Anwohnern und Gemeinden gegen die Regelung des Nachtflugbetriebs auf dem Flughafen Berlin Brandenburg abgewiesen..."

Dtsch Arztebl 2011; 108(43): A-2266 / B-1909 / C-1889
Kaltenbach, Martin; Maschke, Christian

Nächtlicher Fluglärm: Er macht doch krank

POLITIK
Die Datenlage verdichtet sich, dass Lärm zu vermehrtem Auftreten von Hypertonie, Herzinfarkt und Schlaganfall führt.