BVBB Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V.

Unsere Zusammenstellung der verschiedenen Konzepte für BBI/BER-Startrouten visualisiert, was viele schon lange vermuten: Der Rechtsstaat täuschte seine Bürger bei den Startrouten – und das betrifft rund 180.000 Flugbewegungen pro Jahr! Verkörpert wird der Rechtsstaat hier durch die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS), den Projektträger (PPS, später FBS, heute FBB) und die zuständige Brandenburgische Behörde (MSWV, heute MIL). Der Rechtsstaat hatte keine Skrupel, bei diesem Projekt mit zwei verschiedenen Startroutenkonzepten zu arbeiten. Das erste entsprach nicht seinen Wünschen. Es ließ keine unabhängigen Starts vom Parallelbahnsystem zu. Auch das zweite Konzept wollte er nicht, obwohl es gestattete, das Bahnsystem bis zur Grenze des technisch Machbaren auszunutzen. Dafür mußte die DFS Startrouten vorsehen, die um mindestens 15 Grad von einander abweichen. Der Projektträger arbeitete dieses Startroutenkonzept nicht in seine Planungsvorbereitung ein. Stattdessen wandte er sich mit sachfremden Erwägungen, die schon in Auftrag gegebene Gutachten und einen möglichen Zeitverzug betrafen, an das Bundesministerium für Verkehr: Das Ministerium solle dafür sorgen, dass die DFS gemeinsam mit den übrigen Beteiligten für das bevorstehende Planfeststellungsverfahren wieder zum ersten Startroutenkonzept zurückkehrt. Dieses war aber bereits zu den Akten gelegt worden, da es ja keine unabhängigen Starts von beiden parallelen Bahnen ermöglichte! Die Täuschung funktionierte perfekt. Einer konspirativen Verabredung folgend, holte die DFS die tatsächlich erforderlichen Startrouten erst für die aktuelle Routenplanung wieder „aus der Hinterhand“ hervor. Das komplette Verfahren und auch der Planfeststellungsbeschluß gingen daher von einem Startroutenkonzept aus, das den beantragten und genehmigten Flugbetrieb von vornherein nicht ermöglichte. Für das Projekt völlig wertlos, wurde das Routenkonzept ausschließlich zum Zwecke der Täuschung verwendet. Im Dezember 2010 tauchte das bis dahin unbekannte Schreiben des Projektträgers an das Verkehrsministerium plötzlich in der Öffentlichkeit auf. Erst jetzt wurde das eigentliche Ziel der Planung deutlich: Das Projekt sollte unter allen Umständen an dem von Politikern gewollten, aber für das Projekt gänzlich ungeeigneten Standort Schönefeld gebaut werden. Dafür waren dem Rechtsstaat alle Mittel recht, auch das der Täuschung der Öffentlichkeit!

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