BVBB Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V.

Die Nachtflugregelung des Bundesverwaltungsgerichtes ist nur eine Witznummer mit dramatischen Auswirkungen.
Auch in Franfurt/Main dämmert es, welchem Senat am Bundesverwaltungsgericht die Kläger der Frankfurter Nachtflugklage in die Hände fallen. Es ist wirklich ein Schaden für das Gericht, wenn ein Senat und sein Vorsitzender, Rubel, wegen mehr als zweifelhafter Entscheidungen so durch die Medien gezogen werden können, wie dies auch in diesem Zeitungsartikel wieder der Fall ist. Es dürfte doch auch einem sich auf seine richterliche Unabhängigkeit berufenden "Oberrichter" klar sein, wie glaubwürdig er,  von seiner Unabhängigkeit ganz abgesehen, noch ist, wenn er die Schutzrechte der Menschen nach Art. 2 Grundgesetz einfach zur Sicherstellung wirtschaftlicher Interessen beiseite schiebt. Wie kommt ein Richter, ein Senat der "letzte Instanz" sein will, dazu einfach die Nacht in Nachtscheiben einzuteilen, die Stunden der Nachtruhe zwischen 22:00 und 24:00 sowie zwischen 5:00 und 6:00 Uhr als Nachtrandzeiten mit niedriger Schutzqualität für das Recht auf Nachtruhe als neue Rechtsnorm festzulegen?

Wenn dieser Senat seine intellektuellen Kompetenzen und nicht verquerte Juristendiktion oder sich vielleicht auch in gottähnlicher Macht fühlend, zum Entscheidungsparameter gemacht hätte, wäre er sehr schnell dahinter gekommen, dass nun auch alle Institutionen, bis hin zu den Tarifpartnern, eine Berufung auf eine Nachtruhedefinition haben, aus der sie je nach Interessenlage mit Unterstützung dieses Rubel und seiner Richtergesellschaft im 4. Senat, Honig saugen können.
Zuerst sollen sich nun die Spediteure und die Autofahrer dagegen zur Wehr setzen, dass sie bestraft werden können wenn sie die für Verkehrsregelungen noch gültige Nachtruhe nicht akzeptieren. Will heißen: dazu gezwungen sind nach 22:00, bis 24:00 und morgens zwischen 5:00 und 6:00 Uhr in Nachtruhezonen nur 30 km fahren dürfen. Nach Rubel kann es nämlich sein, dass sie das Bedürfnis haben oder gar eine wirtschaftliche Notwendigkeit belegen, auch in diesen Zeiten 50 km/h schnell zu fahren. Denn hier ist der Wunsch der Autofahrer ebenso rechtlich zu bewerten wie der Wunsch der Fluggesellschaften in Rubels Nachtrandzeiten zu fliegen.
Man kann dieses Urteil, auf dessen immer noch nicht veröffentlichte schriftliche Begründung gespannt gewartet werden darf, vor dem Hintergrund seiner schon in der mündlichen Begründung vorgetragenen Interpretationen, getrost auch als Witzurteil bezeichnen. Aber, leider ist es nicht witzig sondern brutal. Hunderttausende Menschen, Kinder und Gebrechliche hat dieser Senat des Bundesverwaltungsgerichtes dazu verurteilt, sich auf eine Nacht zu beschränken, die nur noch 5 Stunden hat. In den Augen dieser Betroffenen und bei nachdenklichen Zeitgenossen hat sich das Gericht darum schon jetzt diskreditiert.

Sicher folgt die Fortsetzung, weil das Gericht begründen wird, dass auch die Nachtfluggeplagten in Frankfurt/Main nicht anders behandelt werden dürfen, als die Berliner und Brandenburger.