Pressemitteilungen
Nachfolgend finden Sie die Pressemitteilungen des BVBB seit 2010.
BVBB-Pressemitteilung vom 09.05.2012
BVBB: Dritte Bahn droht in Schönefeld - Platzeck muss weg
Nach der für Berlin und Brandenburg peinlichen Verschiebung der Eröffnung des Hauptstadtflughafens kommen nun Stück für Stück neue Wahrheiten ans Licht. Verschiedenen Medienberichten zufolge soll der BER schon bald an seine Kapazitätsgrenze stoßen, so dass spätestens in drei Jahren mit der Planung und dem Bau einer dritten Start- und Landebahn begonnen werden muss.
Jene, die bis heute glaubten, auf Dauer von Fluglärm verschont zu bleiben, werden mit der dritten Bahn eines Besseren belehrt. Denn dann muss von der heutigen Nordbahn zwingend über Berlin und von der zukünftigen dritten Bahn genauso zwingend nach Süden über Rangsdorf, Zossen etc. abgeknickt werden. Niemand im südlichen Berlin und der angrenzenden Region von Brandenburg kann dann mehr vor Fluglärm sicher sein.
Der Schlüssel für die Lösung des Problems liegt allein in Brandenburg, da Brandenburg über die Planungshoheit auf seinem Gebiet verfügt. Das größtes Hindernis stellt dabei der noch amtierende Ministerpräsident Platzeck dar, weil er sein politisches Schicksal mit dem Erfolg des Flughafenprojekts verbunden hat.
Für alle, die auf eine menschenverträgliche und zukunftsfähige Lösung des Flughafenproblems drängen, kann es deshalb nur eine Devise geben: Platzeck muss weg!
Die Brandenburger CDU hat in ihrer heutigen Pressemeldung „Planungen für weiteren Flughafenstandort sofort beginnen“ den richtigen Weg gezeigt.
Daran anknüpfend fordern wir von einer zukünftigen Landesregierung ohne Platzeck:
1. Kündigung des Staatsvertrags mit Berlin über eine Gemeinsame Landesplanung
2. Flächenvorsorge für den Standort eines Großflughafens im äußeren Verflechtungsraum
3. Landesplanerisches Verbot über den Bau einer dritten Start- und Landebahn in Schönefeld
4. Neuplanung eines Großflughafens mit 24 Stundenbetrieb an einem menschenverträglichen Standort
Nur dies kann der Weg sein, den Menschen in der Region um Schönefeld wieder eine Lebensperspektive zu geben. Anderenfalls droht den Verantwortlichen in Berlin und Brandenburg ein Dauerkonflikt, bei dem bürgerkriegsähnliche Zustände nicht auszuschließen sind.
BVBB: Verschiebung der BER-Eröffnung erfolgt nicht unerwartet - Wowereit und Platzeck müssen zurücktreten
BVBB stellt fest, dass seine bisherigen Warnungen zur Vakanz des Zeitpunktes der Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg nicht unberechtigt waren. Ob nun der Brandschutz oder andere Anlagen Schuld daran haben, ist nachrangig.
Weiter stellt der BVBB fest, dass Flughafenchef Rainer Schwarz einmal mehr frühere Aussagen des BVBB zur Leistungsfähigkeit des bestehenden Flughafensystems bestätigt hat. Während die Flughafengesellschaft in den vergangenen Wochen nicht müde wurde, bereits Engpässe am neuen Flughafen durch temporäre Bauten zu „beseitigen“, sollen die ab 3. Juni 2012 „geplanten Verkehrszunahmen“ – so Flughafenchef Rainer Schwarz heute – ohne Probleme im bestehenden Flughafensystem abgefertigt werden können!
Wofür dann aber der neue Flughafen? Rainer Schwarz begründet dies damit, dass die neuen Flüge in den „Tälern“ von Tegel geplant seien. Bei der kurzen Distanz zwischen Tegel und Schönefeld können die „Täler“ in Tegel aber nicht zu „Bergen“ in Schönefeld werden! Auch hier bestätigt Rainer Schwarz einmal mehr die bisherigen Aussagen des BVBB zur Flexibilität des bestehenden Flughafensystems und zur Anpassungsfähigkeit der Flugzeugumlaufplanung.
Die Lügen der Luftverkehrswirtschaft zu diesen Themen bei den Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht werden nun offensichtlich. Da wurde die Umlaufplanung noch als höchst komplex und nicht beliebig veränderbar bezeichnet. Dies führte im Ergebnis dazu, dass ab dem 3. Juni 2012 Nachtflüge bis 24 Uhr und ab 5.30 Uhr am neuen Flughafen zulässig sein sollten. Nun müssen die in Tegel verbleibenden Fluggesellschaften im Sommerflugplan – also in der Hochsaison - mit den schärferen Restriktionen des Flughafens Tegel zurechtkommen. Dazu gab es keine Ausführungen des Flughafenchefs.
Der BVBB stellt fest, dass damit ein weiteres Mal belegt wird, dass Flugverbote in der Zeit von 23 bis 6 Uhr unproblematisch durchsetzbar wären, noch besser aber ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr! Flughafen und Politik sind aufgerufen die Verzögerung zu nutzen, im Interesse der Flughafennachbarn, ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr zu verfügen.
Bemerkenswert findet der BVBB, dass der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit und der Ministerpräsident Matthias Platzeck den neuen Flughafen als „Leuchtturm“ im Märkischen Sand beschrieben haben, als wenn Berlin und die Mark Brandenburg ohne diesen „Leuchtturm“ unattraktiv und öde Wildnis wären. Der BVBB sieht dies genau andersherum. Ein Berliner Flughafen erhält seine Attraktivität durch die Anziehungskraft der Metropole Berlin, der Kulturgüter von Potsdam und der von Theodor Fontane beschriebenen lieblichen Landschaften Brandenburgs.
Noch bemerkenswerter aber ist, dass sich die beiden Regierungschefs angeblich um die Sicherheit der Fluggäste sorgen, die Gesundheitsfragen der Flughafennachbarn aber unerwähnt bleiben. Dass 90 % der Anwohner zum Zeitpunkt des geplanten Eröffnungstermins ohne Schallschutz gewesen wären, ließ sie kalt.
Beide glaubten zu wissen, dass wir Bürger uns auf die Eröffnung am 3. Juni 2012 gefreut hätten und nun enttäuscht wären.
Der BVBB kann beide beruhigen, mit der Eröffnung haben wir es in der Umgebung von Schönefeld nicht so eilig. Der Flughafen sollte sich die Zeit gönnen, den planungsrechtlich versprochenen passiven Lärmschutz umzusetzen. Besser aber noch, auch aktive Lärmschutzmaßnahmen zu entwickeln.
Interessant waren die unpräzisen Auslassungen des Flughafenchefs, zu möglichen Schadensersatzleistungen an die Fluggesellschaften und die Ausführungen des Regierenden Bürgermeisters, dass man erhebliche Finanzmittel aufgewendet habe, um die termingerechte Einweihung des Flughafens sicherzustellen.
Dazu meint der BVBB, dass es dem Flughafen und der Politik besser angestanden hätte, wenn sie diese Millionen für Entschädigungen, aktiven und passiven Schallschutz aufgewendet hätten!
Schlussendlich bleibt der BVBB bei seiner bisherigen Position! Der Standort Schönefeld ist als Flughafenstandort ungeeignet. Das vom BVBB entwickelte und öffentlich vorgestellte Nutzungskonzept eines „Zentralflughafens“ bietet für die Region und für den Flughafen große Entwicklungspotenziale.
Entwicklungspotenziale, die am Standort Schönefeld weder vorhanden sind, noch künftig entwickelt werden können.
Der BVBB empfiehlt den Verantwortlichen, nicht erneut potemkinsche Dörfer aufzubauen. Vordringlich sollte die Beseitigung der erkannten negativen Auswirkungen des Flughafens beseitigt und ein Flugroutenkonzept entwickelt werden welches mit den Wohn- und Erholungsbedürfnisse der Region in Übereinstimmung gebracht werden kann.
Vorsorglich fordert der BVBB die Verantwortlichen auf, für den neuen Flughafen eine Kapazitätsbegrenzung auf maximal 250.000 jährliche Flugbewegungen festzusetzen, eine Pistennutzung zu entwickeln, die Lärmpausen ermöglicht. Weiterhin muss vor einem weiteren Wachstum am Standort sichergestellt werden, dass das Lärmschutzkonzept auf das Verkehrsaufkommen des Jahres 2025 und nicht 2015 ausgerichtet wird.
Der BVBB schließt es aber auch nicht aus, dass die Gründe der Verschiebung des Eröffnungstermins wegen unzureichenden Brandschutzes nur vorgeschoben sind, die eigentlichen Probleme aber in den Unsicherheiten und Risiken der anstehenden juristischen Auseinandersetzungen um Rechtmäßigkeit der Planfeststellung bzw. der Betriebsgenehmigung bestehen.
Unabhängig davon könnte der nun eingetretene Imageschaden für Berlin und Brandenburg nicht größer sein. Hohn und Spott werden sich über beide Länder ergießen. Kosten in mindestens 6-stelliger Größenordnung für Medienkampagnen, geplanter Eröffnungsparty und die Umzugsvorbereitungen sowie mögliche Schadenersatzansprüche der Pächter aus dem Non-Aviation-Bereich, vor allem aber der Fluggesellschaften werden auf die staatliche Flughafengesellschaft und damit den Steuerzahler zukommen.
Die Parlamentarier des Berliner Abgeordnetenhauses und des Landtages Brandenburg müssen sich für die Hintergründe und Verantwortlichkeiten in Regierung, Verwaltung und der staatseigenen Flughafengesellschaft interessieren: Hierfür sollte unverzüglich ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingesetzt werden.
Wowereit und Platzeck stellen sich indes Mitleid erheischend als Belogene oder Lügner dar. Entweder sind sie ihren Aufgaben als FBB-Aufsichtsrat nicht gewachsen und haben versagt oder sie haben im vollen Bewusstsein mit Vorsatz seit Wochen die Öffentlichkeit und Parlamente belogen.
In beiden Fällen gibt es nur eine Konsequenz: Wowereit und Platzeck müssen sofort zurücktreten!
Der zusätzliche Schallschutz von 17 Mio. ist eine Verhöhnung der Betroffenen
Die heute nach der Aufsichtsratssitzung verkündete Erweiterung des Schallschutzes ist eine Verhöhnung der Lärmopfer des BER "Willy Brandt".
Durch die Bereitstellung von weiteren Mitteln in Höhe von 17 Mio. für den Schutz von Wintergärten und Wohnküchen will man davon ablenken, dass man die Bürger um ihre rechtlich zustehenden Ansprüche bringen will. Mindestens weitere 500 Mio. müssten aufgebracht werden, um die Bürger angemessen zu schützen.
Stattdessen versucht die Flughafengesellschaft mit Billigung des Aufsichtrates dreist durch Einreichung eines verlogenen Klarstellungsantrages eine Planänderung zu erwirken, um mind. 6000 Betroffene im Tagschutzgebiet um ihren Entschädigungsanspruch in Höhe von 30% vom Verkehrswert ihres Grundstücks zu betrügen.Ministerpräsident Platzeck (SPD) und Finanzminister Markov (LINKE) feiern sich unterdessen für ihren langen Kampf dafür, dass „alle Möglichkeiten zur Lärmreduzierung für die Anrainer des Flughafens genutzt und ausgeschöpft werden“.
Dies ist an Menschenverachtung und Zynismus nicht zu überbieten. Denn was sie verschweigen ist: tatsächlich wurden 43 Mio. gegenüber der internen Planung am Schutz der Bürger eingespart!
Bereits 2005 hatte die Flughafengesellschaft Investitionen in Höhe von 200 Mio. für Entschädigungsmaßnahmen und betreffenden Landerwerb eingeplant, wie aus einem als „Streng vertraulich“ deklarierten Dokument der Flughafengesellschaft hervorgeht, das dem BVBB vorliegt. (in Anlage)
Nach Schätzungen des BVBB betragen allein die Mehrkosten für die Durchsetzung des 2006 gerichtlich bestätigten Tagschutzziels etwa 200 Mio. Euro. Um diese Ansprüche wollen Platzeck und seine Landesregierung die Bürger jetzt berauben.
Während sich die Politik und die Gesellschafter des Flughafens einen satten zusätzlichen Schluck aus der Pulle in Höhe von 185 Mio. für den Bau des Regierungsflughafen genehmigen, wird am Schallschutzprogramm für die betroffenen Bürger gespart „bis es quietscht“ , wie Aufsichtsratsvorsitzender Wowereit (SPD) zu sagen pflegte.
Ganz offensichtlich ist der Flughafengesellschaft das Geld ausgegangen und nun wird versucht, den Betrug an den betroffenen Bürgern scham –und skrupellos weiter fortzusetzen.
Das von Platzeck 2006 großmäulig verkündete "Bündnis am Boden" offenbart sich nun als Versuch, jene, die durch die Flughafenpolitik von Berlin und Brandenburg "am Boden liegen", noch mit Füßen zu treten.
Willy Brandt würde sich Grabe umdrehen, wenn er wüsste, welch Schindluder mit seinem Namen getrieben wird.
BVBB: Keine Klarstellung, sondern Planänderung
Flughafengesellschaft beantragt massive Reduzierung des Schallschutzes zu Lasten der Anwohner
Im Ergebnis sind alle Worte hohl. Während im politischen Raum seit Monaten behauptet wird, nunmehr alles zum Schallschutz der Anwohner des künftigen Großflughafens Berlin-Schönefeld zu tun, straft das tatsächliche Verhalten der Flughafengesellschaft diese Behauptungen Lügen.
Am gestrigen Tage verlautbarte die Flughafengesellschaft, dass es im Planfeststellungsbeschluss eine „Unklarheit“ gebe und man von daher einen „Klarstellungsantrag“ gestellt habe.
„Die Dreistigkeit dieser Behauptung macht einen beinahe sprachlos“, so der Pressesprecher des BVBB, Kristian-Peter Stange.
Entgegen der Behauptung der Flughafengesellschaft ist der Planfeststellungsbeschluss hinsichtlich des Tagschutzziels von bestechender Klarheit. Dort heißt es wörtlich, dass im Rauminneren bei geschlossenen Fenstern tagsüber „keine höheren A-bewerteten Maximalpegel als 55 dB(A)“ auftreten dürfen. Die diesen Worten innewohnende Klarheit hat auch das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 16. März 2006 betont. Zu der Tagschutzregelung stellte das Bundesverwaltungsgericht nämlich fest, dass diese „keinen Raum für die Deutung“ lässt, „dass in dem Tagschutzgebiet, […], im Inneren der in Satz 1 genannten Räume der Maximalpegel von 55 dB(A) auch nur einmal überschritten werden dürfte.“.
Geht es denn noch klarer? Oder hat die Flughafengesellschaft diesen Satz des Bundesverwaltungsgerichts schlichtweg vergessen, als sie ihre letzte Pressemitteilung herausgegeben hat?
Alle anderen Ausführungen der Flughafengesellschaft gehen nach den klaren Worten des Bundesverwaltungsgerichts schlichtweg an der Sache vorbei. Es geht eben nicht darum, ob das Oberverwaltungsgericht Münster für einen anderen Flughafen ein anderes Schutzniveau für noch vertretbar erachtet hat. Es geht vorliegend vielmehr darum, welches Schutzniveau im Planfeststellungsbeschluss für den Tagschutz festgelegt worden ist. Hier ist die deutsche Sprache von bestechender Klarheit: Im Rauminneren dürfen eben keine höheren Maximalpegel als 55 dB(A) auftreten.
Folge dieses Antrages wäre, dass tausende Haushalte im sog. Tagschutzgebiet einen weitaus geringeren Schallschutz erhielten, als ihnen nach der klaren Regelung des PFB zustünde. „Ein Schlag in das Gesicht für alle Anwohner des Flughafens“, betont der BVBB.
Noch schwerer wiegt aber, dass die Flughafengesellschaft eine derart wichtige Entscheidung wie einen Planänderungsantrag – und nichts anderes ist der vorliegende angebliche „Klarstellungsantrag“ –, mittels dessen der Lärmschutz zu Lasten der Anwohner herabgesetzt werden soll, ohne die Billigung des Aufsichtsrates trifft.
Im Aufsichtsrat sind jedoch die Spitzen der beiden Landesregierungen vertreten, namentlich in der Person des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit und des Ministerpräsidenten Matthias Platzeck. Beide sollten sich fragen, wie sie dieses tatsächliche Handeln der Flughafengesellschaft mit ihren vollmundigen politischen Erklärungen gegenüber der Bevölkerung in Übereinstimmung bringen wollen.
BVBB fordert nationale Strategie für einen ausbaufähigen Großflughafen mit 24-Stunden-Betrieb
Das jüngste Urteil des BVerwG zum Nachtflug zeigt, dass stadtnahe Flughäfen keinerlei Zukunft mehr haben. Eine Zukunftsfähigkeit des Flughafen BER ist nur durch Erweiterung des Flughafen Schönefelds möglich und dies nun durch das Urteil völlig unmöglich gemacht. Jeder Versuch einer Erweiterung wird vor dem Hintergrund der dichten Besiedlung im Umfeld nicht nur zu massiven Protesten führen, sondern auch von den Gerichten kritisch hinterfragt. Der Traum eines durchgehenden 24-Stunden-Betriebs am BER ist nun für immer ausgeträumt. Dabei drohen dem Flughafen durch die ausstehenden Entscheidungen über zahlreiche Klagen gegen die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses von 2004 und der Verfassungsbeschwerden des BVBB sowie anderer Initiativen noch weitergehende Einschränkungen.
Nun rächt sich für die gesamte Region Berlin-Brandenburg die fehlende Weitsicht der Provinzpolitiker Platzeck und Wowereit (beide SPD). Denn wären sie ihrem ursprünglichen Plan, ein internationales Drehkreuz mit 24-Stunden-Betrieb im Umkreis von 60 Kilometern um Berlin zu errichten, treu geblieben, könnte der BER längst schon am Netz sein und die von Frankfurt abwandernden Verkehre aufnehmen.
Der BVBB fordert die Bundesregierung auf, der drohenden Verlagerung von Teilen des Luftverkehrs ins benachbarte Ausland durch eine nationale Strategie für einen ausbaufähigen Großflughafen mit 24-Stunden-Betrieb zu begegnen. Aus Sicht des Vereins kann der Standort für diesen Großflughafen wegen der dünnen Besiedlung und der erwarteten Demografie nur im Osten Deutschlands liegen. Als Grundlage für eine offene Diskussion bietet der BVBB sein Nachnutzungskonzept “Zentralflughafen für Deutschland – Die Alternative für BER” an. Ausdrücklich möchten wir die Vertreter der Luftverkehrswirtschaft zu dieser Diskussion einladen, sofern sie bereit sind, anzuerkennen, dass Flughäfen nicht in Siedlungsnähe gehören.
BVBB fordert Ministerpräsident Platzeck auf, für den Mindestschutz der BER-Anwohner durch Nachtflugverbot zu sorgen
Der BVBB begrüßt den Wandel der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes. Offensichtlich haben die Verfassungsbeschwerden der Anwohner des Flughafens Schönefeld sowie jüngste evidente Veröffentlichungen zur Notwendigkeit von Nachtflugverboten von 22-06 Uhr durch das Umweltbundesamt zu einem Umdenken und zur Erkenntnis geführt, dass das Schandurteil vom Herbst 2011 verfassungswidrig ist. Noch im Oktober vorigen Jahres sah Richter Rubel in seinem Urteil zum Flughafen BER eine ausreichende Berücksichtigung der Lärmschutzbelange der Anwohner Schönefelds mit einer Nachtruhe von nur 5 Stunden gegeben und räumte der Funktion des Flughafens Schönefeld sowie dessen Stellung im nationalen und internationalen Luftverkehrsnetz eine höhere Bedeutung als dem Schutz der Anwohner ein. Im jüngsten Nachtflugverfahren stellte er jedoch fest, dass eine Erlaubnis von Nachtflügen an sehr hohe Hürden gebunden sei und die Bedeutung des Flughafens allein dafür nicht ausreiche.
Wenn ein Obergericht lernen kann, sollte es die Politik erst recht können. Erst kürzlich hatte Ministerpräsident und Flughafen-Aufsichtsrat Matthias Platzeck (SPD) angemahnt, beim Schallschutz großzügig und nicht „beckmesserisch“ zu sein. Seit heute hat Platzeck keine Möglichkeit mehr sich vor den Anwohnern hinter einer Rechtsprechung zu verstecken.
Der BVBB fordert Ministerpräsident Platzeck auf, seinen warmen Worten endlich Taten folgen lassen und zu beweisen, dass er ein Ministerpräsident und Politiker der Menschen und nicht der Wirtschaft ist. Als oberster Dienstherr der Planfeststellungsbehörde, als Gesellschafter und als Aufsichtsratschef der Flughafengesellschaft, verfügt er über alle Möglichkeiten den Flughafenanwohnern Schönefelds ein Mindestmaß an Schallschutz zu gewähren und ein Nachtflugverbot von 22 bis 06 Uhr zu verfügen.
BVBB übt scharfe Kritik an Bundesverkehrsminister Ramsauer (CSU)
Der BVBB hält die “plötzliche” Erkenntnis von Bundesverkehrsminister Ramsauer (CSU), nach der Fluglärm krank mache, für eine reine Propagandaaussage, mit der die Betroffenen ruhig gestellt und von weiteren Protesten abgehalten werden sollen. Denn durch epidemologische Studien ist bereits seit Jahren bekannt, dass Fluglärm zu Bluthochdruck, Schlaganfall, koronaren Herzkrankheiten, Depressionen und Brustkrebs bei Frauen führen kann. Dabei steigt das Risiko mit dem Grad der Verlärmung.
Erst die bundesweiten Fluglärm-Proteste haben offensichtlich zu der Bereitschaft bei Ramsauer geführt, die von Medizinern bewiesenen Tatsachen anzuerkennen. Zweifel bleiben trotzdem angebracht, ob es der Minister ernst meint. Denn wie Hohn muss es für die Betroffenen klingen, wenn Ramsauer nun eine Studie des Bundesumweltamtes ins Feld führt, deren Veröffentlichung er noch vor kurzem wegen weiteren “Abstimmungsbedarfs” zu verhindern versuchte.
Bisher hat sich Ramsauer nur als Freund und Fürsprecher der Luftverkehrswirtschaft etabliert. So hat er es zugelassen, dass der Bundesverband der Luftverkehrswirtschaft (BDL) ausgerechnet den Chef der Deutschen Flugsicherung (DFS), Dieter Kaden, zum Gründungspräsidenten, und den DFS-Sprecher, Axel Raab, zum Pressesprecher des Verbandes machte. Ramsauer darf deshalb von den Betroffenen nun nicht erwarten, zu glauben, dass Aspekte des Lärm- und Immissionsschutzes der Menschen bei der DFS eine Rolle spielen würden.
- Eine-Million-EURO-Imagekampagne für BER ist ein Schlag ins Gesicht aller Anspruchsberechtigten von passiven Schallschutzmaßnahmen
- BVBB kritisiert Bundesminister scharf und fordert Minimierungsgebot im Fachplanungsrecht
- BVBB-Vorstand plant Neuausrichtung des Vereins
- BVBB wirft Platzeck Putin-Methoden vor
- BVBB: Die Inbetriebnahme des BER ist für den 03.06.2012 ausgeschlossen oder nur noch durch ein Wunder möglich!