BVBB Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V.

Die Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH (FBB) soll nach eigener Aussage mit den Bürgermeistern der Umlandgemeinden des Pleiteflughafens BER einen "Kompromiss" zum Schallschutz getroffen haben. Danach wolle man nun das 1999 selbst beantragte und durch Urteil des OVG Berlin-Brandenburg (OVG) am 25.04.13 nochmals bestätigte Schutzniveau einhalten. Für Immobilien bei denen die Kosten für den Schallschutz 30 Prozent des Verkehrswertes überschreiten soll entgegen der Festlegung im Planfeststellungsbeschluss statt einer Entschädigung nur Schallschutz nach Maßgabe des FBB gewährt werden.

Dazu erklärt der Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V. (BVBB):
1) Die Ansprüche der Betroffenen gegen die FBB ergeben sich aus den Festlegungen im Planfeststellungsbeschluss. Weder Bürgermeister noch andere können deshalb zu Ungunsten Dritter irgendwelche Vereinbarungen treffen.
2) Wenn die Kosten für den Schallschutz 30 Prozent des Verkehrswertes der Immobilie überschreiten, so ist nach dem Planfeststellungsbeschluss eine Entschädigung in dieser Höhe zu zahlen. Weder der Flughafen noch Bürgermeister können Vereinbarungen treffen, mit denen Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses außer Kraft gesetzt werden.
3) Es handelt sich offensichtlich um eine Eigenmächtigkeit der Bürgermeister, denn es ist nicht erkennbar, wer ihnen das Mandat zum Abschluss der Vereinbarung gab, mit der die Rechte Dritter derart gebunden werden sollen. Wenn überhaupt die Notwendigkeit für eine freiwillige Vereinbarung bestand, dann nur für Dinge, die nicht durch die Planfeststellung geregelt sind.
Nach Einschätzung des BVBB versucht die FBB durch geschicktes Taktieren und Ausschluss der Bürgerinitiativen von den Verhandlungen, einen Keil zwischen Bürger und Gemeinden zu treiben.
Selbst wenn man den Bürgermeistern eine gute Absicht unterstellt, so bleibt die Vereinbarung weit hinter dem zurück, was der Rechtsbeistand des BVBB bereits seit Monaten verhandelt.  Im Kern war eine Auszahlung der Entschädigung nach einem vereinfachten Verfahren vorgesehen.