BVBB Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V.

BVBB: Verkehrsministerium setzt Vernebelung und Vertuschung fort

Der Pressesprecher des Brandenburger Verkehrsministerium weist Vorwürfe zurück, die niemand erhoben hat.  Ministeriumssprecher Schade unterstellt  dem BVBB fälschlich behauptet zu haben, dass Briefe nicht an angegebenen Stellen zu finden seien und unternimmt den untauglichen Versuch dies an Hand der Nummerierung eigener Akten zu belegen.
Ministeriumssprecher Schade spricht lediglich davon, dass sein intern in Kopie vorliegender Vorgang der Flugroutenroutenplanung von 1997 bis 1998 mit dem Originalvorgang, der beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) vorliegt, übereinstimmt, und dies sogar mit den entsprechenden Seitenzahlen. Eine gegenteilige Behauptung hat der BVBB  nie aufgestellt.
Das Verkehrsministerium beabsichtigt offenbar aber einen ganz anderen Sachverhalt zu vernebeln.
Die  auf den Seiten der Ministeriumsakten als Blatt 92 und 93 (20. August) bzw. Blatt 106 und 107 (26. Oktober) aufgeführten DFS- Briefe -unabhängig davon, dass auch eine manipulierte Variante aufgefunden wurde- sollten ursprünglich als Seite 41 bis 42 in den Planfeststellungsantrag im Band M12 einfließen.
In der gebundenen Fassung des Gutachtens M12, dass dann als Antragsunterlage zur Planfeststellung einging und zur Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegt wurde, ist genau dieses Schreiben vom 20.08.98 nicht dargestellt worden. Es heißt auf Seite 40 der zur Auslegung gebundenen Antragsunterlage, dass die Seite 41 bis 42 nicht belegt sind.

Es liegt auf der Hand, warum hier so verfahren wurde. Man wollte die Öffentlichkeit über die wahre Betroffenheit der sich aus der notwendigen Divergenz von 15 Grad beim Abflugverfahren ergebenden zusätzlichen Lärmbelastung für die Umgebung des Flughafens Berlin-Schönefeld hinwegtäuschen. Vor allem gilt diese für die Betroffenen in Berlin-Lichtenrade, Mahlow-Nord, Teltow, Stahnsdorf und Berlin-Wannsee.
Durch Belegung in den eigenen paginierten Akten sollte dem Gericht bei Aktenübergabe offenbar vorgetäuscht werden, dass der Sachverhalt der divergierenden Flugrouten Gegenstand der Planfeststellung bzw. seiner Erörterung gewesen sei.
Die Frage, warum die betreffenden DFS-Schreiben nicht in den Planfeststellungsunterlagen enthalten waren, hat Herr Schade wohlweislich nicht beantwortet.

Offen bleibt auch die Frage, warum das Ministerium  Akten zur Flugroutenplanung an das BVerwG ausreicht, obwohl sonst immer strikt auf einer juristischen Trennung von Planfeststellungsbeschluss und Flugroutenplanung bestanden wird.

Kristian-Peter Stange

BVBB-Pressesprecher

Fon: 030-65942439