BVBB Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V.

BVBB-Klagen gegen verkürzten Lärmschutz bereits anhängig – weitere Musterverfahren geplant
(Pressemitteilung der Kanzlei Grawert & Partner)

Bereits unter dem 25. Mai 2012 haben vom Bürgerverein Brandenburg-Berlin e.V. unterstützte Musterkläger Klage beim OVG Berlin-Brandenburg mit dem Ziel eingereicht, das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg zu verpflichten, die Flughafengesellschaft zur ordnungsgemäßen Umsetzung des sog. Tagschutzziels anzuhalten.

Ziel dieser Hauptsacheklage ist die Einhaltung des Tagschutzziels entsprechend den Feststellungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.03.2006 (Bundesverwaltungsgericht 4 A 1073.04 u.a.), wonach die Formulierung der Schutzauflage unter A II Ziffer 5.1.2 des PFB keine andere Deutung zulässt, „dass in dem Tagschutzgebiet, das von der Grenzlinie eines für die Tagstunden (06:00 – 22:00 Uhr) der sechs verkehrsreichsten Monate ermittelten energieäquivalenten Dauerschallpegels von 60 dB(A) außen umschlossen wird, im Inneren der in Satz 1 genannten Räume der Maximalpegel von 55 dB(A) auch nur einmal überschritten werden dürfte.“ (Hervorhebung durch den Verfasser).

In diesem Hauptsacheverfahren vor dem OVG Berlin-Brandenburg zum Az. OVG 12 A 8.12 hat der Rechtsanwalt des MIL jüngst einen über 50-seitigen Schriftsatz eingereicht, in welchem das MIL seinen Standpunkt zu begründen sucht. Daneben wird zum Aktenzeichen OVG 12 S 49.12 beim OVG Berlin-Brandenburg ein Verfahren gegen die Flughafengesellschaft geführt, mit dem versucht werden soll, die Flughafengesellschaft bereits im Wege der Einstweiligen Anordnung dazu zu bringen, das Schutzziel „keinmal 55 dB(A)“ umzusetzen.

Es ist beabsichtigt, im Wege dieser und vermutlich noch weiterer Musterverfahren eine abschließende gerichtliche Klärung des Streits über das Tagschutzziel herbeizuführen.

Boermann
Rechtsanwalt