Ich möchte an dieser Stelle dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft danken für die klaren Worte, die Ministeriumssprecher Wiegand am 9. März gegenüber der MAZ fand. Ausdrücklich stellte er bezüglich des anstehenden Verfahrens vor dem Bundes-verwaltungsgericht gegen den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss fest: „Sollte der Urteilsspruch einen höheren Lärmschutz-Anspruch als bisher ergeben, wird er allen Bewohnern des Flughafen-Umlands zugute kommen“ und weiter „Wenn das Gericht in dieser Hinsicht etwas Neues festlegt, gilt das für alle – unabhängig davon, welche Kostenerstattungsvereinbarung sie unterzeichnet haben und ganz gleich, ob sie schon schalldämmende Fenster besitzen oder nicht".
Rechtlich liegt das einfach daran,dass....





