BVBB Bürgerverein Berlin Brandenburg e.V.


1. Am OVG Berlin Brandenburg sind zum Schallschutz und der ursprünglich für den 3.Juni geplanten Eröffnung des BER mehrere Klagen anhängig, u.a. eine Klage des BVBB.

2. Die Klage des BVBB wurde am 25. Mai durch unseren Rechtsbeistand RA Boermann beim OVG eingereicht. Sie wird ausschließlich vom BVBB bzw. seinen Mitgliedern durch Beiträge und Spenden finanziert. Weitere Initiativen sind, anders als von Herrn Breidbach thematisiert, nicht an der Klage beteiligt.

3. Die Klage des BVBB wurde am 2. Mai nochmals mit RA Boermann und Mitgliedern des Vorstandes besprochen. Sie beinhaltet im Kern, die Aufsichtsbehörde zur Anordnung von Ordnungsmaßnahmen gegen den Flughafen zu zwingen, damit dieser den Schallschutz rechtskonform umsetzt.

4. Die Entscheidung des OVG vom 15.06.2012 bezieht sich n i c h t auf die Klage des BVBB, sondern auf eine ähnliche Klage des VUV, die übrigens vom VUV und anderen BI´s o h n e Beteiligung des BVBB finanziert wurde, weshalb wir in unserer Presseinfo vom 15.6. von einem “Parallelverfahren” sprachen. Genauso wie vom BVBB, wurde mit dieser Klage Eilbedürftigkeit geltend gemacht. Die Entscheidung ist deshalb zunächst eine in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren. Das heißt, über alle anhängigen Klagen, einschließlich der des BVBB, ist in der Hauptsache zu einem späteren Zeitpunkt noch zu entscheiden. Auf diesen Umstand hatten wir hingewiesen, wenn wir sagten, wie halten die Klage aufrecht.

5. Warum das OVG die Klage eines Dritten zur Grundlage seiner Entscheidung machte, entzieht sich unserer Kenntnis und auch unserem Einfluss. Tatsache aber ist, dass sich der BVBB entsprechend dem Kern seiner Klage nach Punkt 3 in vollem Umfang durchgesetzt hätte, wenn am 15.6.2012 über seine Klage entschieden worden wäre. Nichts anderes wollte der Vorstand zum Ausdruck bringen. Alle anderen Behauptungen sind Versuche der Falschdarstellung mit dem Ziel, dem BVBB zu schaden.

6. Warum Herr Breidbach meint, die Entscheidung des OVG wäre für die Betroffenen keine gute, kann nur er selbst erklären. Zumindest in der Berliner Zeitung vom 17. Juni vertrat er noch die Meinung „Damit ist ein Versuch gescheitert, den Lärmschutz zu verschlechtern”.

7. Der Vorstand kann auch nicht nachvollziehen, was Herr Breidbach meint, wenn er von “mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht” spricht. Wie bereits ausgeführt, werden die Schallschutzklagen vor dem OVG behandelt. Klagen am BVerwG sind uns dazu bisher nicht bekannt. Möglicherweise verwechselt er hier die für den 3. und 4. Juli am Leipziger Gericht angesetzte Verhandlung zu den Restitutionsklagen, die einen anderen Gegenstand zum Inhalt haben.

8. Gegenstand der Restitutionsklagen ist die Wiederaufnahme der Planfeststellung wegen offensichtlichen Betruges bei der Ausweisung der Flugrouten im Planfeststellungsverfahren. Der BVBB vertritt dazu Kläger mit einer eigenen Klage. Sofern wir auf die Zusammenarbeit mit anderen Initiativen verwiesen, bezog sich das auf die Vorbereitung eben dieser Klage. Denn auf Wunsch von RA Boermann fasste der Vorstand dazu den Beschluss, sich dazu mit den Rechtsbeiständen anderer Kläger austauschen zu dürfen. In der Folge fand am 8. Juni eine Beratung statt, bei der u.a. Aktenfunde aller Beteiligten miteinander abgeglichen wurden.

9. Unabhängig von der Entscheidung des OVG hat der Vorstand eine Prüfung in Auftrag gegeben, ob Strafanzeige wegen Betrugs in substantiierter Weise bei der Staatsanwaltschaft vorgetragen werden kann. Aus taktischen Erwägungen möchten wir hier über Inhalt und mögliche Beschuldigte keine Auskünfte erteilen, auch weil die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist.

Anders als dem Vorstand angedichtet werden soll, ist er also nicht “hilflos”. Mit der von Herrn Breidbach ausgemachten “Hilflosigkeit” kann deshalb nur jene gemeint sein, die er selbst im Erstverfahren 2006 und im Ergänzungsverfahren 2011 vor dem Bundesverwaltungsgericht erfahren hat.

Viel anders ist auch nicht die Tatsache einzuordnen, nach der das OVG einer Verschiebung der BER-Eröffnung wegen mangelndem Schallschutz nicht stattgab.

Hilflos dagegen muten die Versuche an, den Vorstand durch Wut-Emails und der Verbreitung von Unwahrheiten, getreu dem Motto, jede Lüge wird zur Wahrheit, wenn man sie nur oft genug wiederholt, in die Knie zwingen zu wollen.

Der Vorstand braucht keine Belehrung von jemandem, der sich ohne Not von der Arbeit im BVBB verabschiedet hat, dann sich gegen seine ehemals engsten langjährigen Mitstreiter im Vorstand mit direkten und indirekt über Dritte versandten Schmähmails öffentlich und abfällig äußert und dabei dem Ansehen des BVBB in der Öffentlichkeit schweren Schaden zufügt.

Der Vorstand benötigt auch keine juristischen Belehrungen von jemandem, der nur über gefährliches rudimentäres juristisches Halbwissen verfügt, sondern vertraut dem langjährigen Rechtsbeistand des Vereins.

Der Vorstand benötigt zudem keine Belehrungen von jemandem, der gegen den BVBB sowie einzelne seiner Vertreter mit rechtlichen Mitteln, allerdings vergeblich, vorgegangen ist.

Die noch auf einer Sitzung von Sprechern der Ortsgruppen im April gemachte Ankündigung, in der strittigen Frage gegen den Verein und seine Vertreter bis vor den Bundesgerichtshof ziehen zu wollen, war offensichtlich so dürftig begründet, dass sie sich schon in der ersten Instanz als “Rohrkrepierer” erwies.

Der Vorstand verbittet sich Belehrungen von jemandem, der seine persönliche Befindlichkeit ganz offensichtlich über die Geschlossenheit und Stärke, vor allem aber über das Ansehen des BVBB in der Öffentlichkeit stellt.

Der Vorstand wird diese Erklärung auf seiner Website veröffentlichen, um auch die durch die Auftrags-Absenderin der unten aufgeführten mail im BCC (Blind Carbon Copy) versteckten Adressaten zu erreichen.


BVBB-Vorstand

 


 

Am 18. Juni 2012 10:30 schrieb Breidbach <breidbach@xxxxxx>:

Hallo,
die so bezeichnete "Richtigstellung" zu meiner Kommentierung des OVG Urteils stellt nichts richtig. Sie bezieht sich dafür auf "Aufklärung" zu BVBB Aktivitäten die ich weder angesprochen, in meiner Erklärung gefordert noch problematisiert habe Diese "Richtigstellung ist darum der Versuch von Fakten abzulenken die ich in meiner Erklärung benannt habe.
Wer  sie lesen kann und lesen wollte durfte erfahren, dass ich vor jedem "Jubel" zur OVG Entscheidung gewarnt habe, so auch zur BVBB Pressemeldung "OVG erteilt Schallschutzbetrügern eine schwere Schlappe".
In dieser Pressemeldung hatte es der BVBB versäumt den Kern der Entscheidung des Gerichtes  zu vermitteln und zu kommentieren.

So schön wie die Bestätigung des Gerichtes sein mag, dass der Lärmschutz selbstverständlich nach Planfesstellungsbeschluss umgesetzt werden soll, so schlimm ist die Entscheidung aber nach der der BER auch ohne Umsetzung des Lärmschutzes jederzeit  eröffnet werden kann. Schlimmer noch, nach Entscheidung kann das  zuständige MIL Brandenburg (Ministerium ffür Infrastruktur) aufsichtsrechtliche Maßnahmen  zur Umsetzung des Lärmschutzes nach eigenem Ermessen ergreifen.
Zur Erinnerung aus dem Wortlaut der Erklärung des Gerichtes:
...

"Welche aufsichtsrechtlichen Maßnahmen das Ministerium gegenüber der Vorhabenträgerin ergreift, steht in seinem Ermessen.

Soweit die Antragsteller die erneute Verschiebung des für den 17. März 2013 vorgesehenen Eröffnungstermins begehrten, war ihr Antrag erfolglos. Eine Untersagung der Inbetriebnahme des Flughafens wäre angesichts der gravierenden Auswirkungen auf vielfältige öffentliche und private Interessen unverhältnismäßig.

Ein Rechtsmittel gegen die im Rahmen vorläufigen Rechtsschutzes ergangene Entscheidung besteht nicht".

Wie in der BVBB Pressemeldung, die ich wegen Verschweigen dieser für die Betroffenen schwerwiegenden Folgen kommentiert habe, als Information vermitteln wollte. so auch in der aktuellen "Richtigstellung", kein Wort um die Betroffenen realistisch zu informieren, sie davor zu bewahren wiederum mit falschen Hoffnungen alleine gelassen zu werden.
Immerhin wird nun darüber informiert, nur unter falschen "Segeln, dass der BVBB ja auch aktiv ist. Was zu spät ist muss nicht falsch sein. Darum begrüße ich diese Informationen ausdrücklich.
Sicher bin ich, da würde ich mich gerne korrigieren, dass der BVBB-Rumpfvorstand nicht den Mut besitzt auch meine "Richtigstellung" zu seiner "Richtigstellung" auf seine Homepage veröffentlicht.Über Tatsachen soll eben nicht informiert werden, den Betroffenen auch in diesem Fall, eine bittere Wahrheit nicht vermittelt werden. Vor allem deshalb nicht, weil sie von Ferdi Breidbach vermittelt wird. Nur, wenn ich neben meiner Funktion als Ehrenvorsitzender des BVBB noch vernantoertlich für Kommunikation gewesen wäre, dann hätte es die Presseerklärung des BVBB vom 15.06.20120 so nicht gegeben. Sie hält nämlich dem Grundprinzip nach "falsch oder richtig" nicht Stand. Sie vertuscht einfach Fakten.
Aufmerksam machen will ich noch auf Andeutungen nach denen der BVBB Webmaster offensichtlich die Mailadressen ermittelt die aus guten Gründen verdeckt (BCC) werden können oder sogar müssen. Ich kann darum nur warnen im Mailverkehr mit dem BVBB vorsichtig zu sein. Gleichzeitig fordere ich den Rumpfvorstand auf, solche Praktiken dem Webmaster sofort zu untersagen, wenn sie wirklich Stil des Webgmasters sein sollen.
Zur Klarstellung: ich lasse mir weder als Ehrenvorsitzender des BVBB, als Mitglied seit 12 Jahren, von niemanden, auch nicht vom Rumpfvorstand meine Meinungsfreiheit beschränken oder in Frage stellen. Ich halte es für die Pflicht eines jeden Mitglieds seine Meinung zu sagen. Schließlich ist dies auf einer Mitgliederversammlung nicht möglich, weil der Rumpfvorstand es bis heute, vor dem Hintergrund schwerwiegender Entwicklungen und deren Folgen nicht für nötig hält auch die Mitglieder sachgerecht durch INFO´s oder einer Mitgliederversammlung zu informieren.
Ferdi Breidbach


Annmerkung des Webmasters:
Wie leider so häufig in letzter Zeit stellt Herr Breidbach im Brustton der Überzeugung aber bei  Halb- oder  Unwissen Sachverhalte dar und sieht Gespenster, die einfach nicht existent sind bzw. sein können.
Insofern will ich mich nur zu der unterstellenden Warnung vor meiner Person äußern.
Ein vorheriger Blick Herrn Breidbachs in Wikipedia hätte genügt, um sich diese peinliche Blamage zu ersparen.
Wer törichterweise Emails streut, bei denen sich der direkte Empfänger nicht  im sichtbaren dafür bestimmten An- oder CC-Feld wiederfindet, muss mit der logischen Schlussfolgerung des Empfängers rechnen, dass er ganz offenbar, aus welchen Gründen auch immer, im BCC (Blind Carbon Copy) aufgeführt war.
Kristian-Peter Stange
BVBB-Webmaster


Um dieser überflüssigen und schädlichen Diskussion mal einen sachlich-kompetenten Endpunkt zu setzen, erhalten Sie hier die Stellungnahme des Rechtsbeistandes des BVBB, Herrn RA Frank Boermann zum OVG-Urteil zur Kenntnis. Von einer Verbreitung dieser Stellungnahme können Sie regen Gebrauch machen.