BVBB: Die Nachtflugentscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes für den BBI Schönefeld ist die Fortsetzung der Wirtschaftsförderung mit Hilfe von Richterentscheidungen
BVBB-Pressemitteilung vom 13.10.2011
Skandalurteil des BVerwG / Die Nachtflugentscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes für den BBI Schönefeld ist die Fortsetzung der Wirtschaftsförderung mit Hilfe von Richterentscheidungen
Wir sind nicht mehr bereit die Entscheidungen des 4. Senates des Bundesverwaltungsgerichtes, jetzt im konkreten Fall zur Nachtflugregelung des BBI/BER Berlin Schönefeld, kritiklos und mit Respekt zu akzeptieren, erklärte die Vorsitzende des Bürgervereins Brandenburg Berlin e.V. ( BVBB) Astrid Bothe. Jetzt wird ernsthaft geprüft, wie wir gegen das Urteil eine Klage vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof begründen können.
Sicher ist, die katastrophal falsche Standortentscheidung wird nicht hingenommen. Der BVBB wird weiter für eine Nachnutzung des Standortes und den Neubau eines Deutschen Zentralflughafens in Sperenberg (Teltow-Fläming) kämpfen. Er ist zuversichtlich, das auch diese Nachtflugregelung, wie der kommende Flugverkehr nach Inbetriebnahme, zu einem Widerstand führt, der eine neue Standortentscheidung erzwingt. Weit über 100 000 Betroffenen werden sich über Generationen nicht dazu verurteilen lassen, unter gesundheitsgefährdendem Fluglärm zu leben. Sie werden Urteile, wie dieses Nachtflugurteil, nicht mehr akzeptieren. Sie werden erkennen, dass die Politik mit ihren rücksichtslosen Standortentscheidungen zu Infrastrukturprojekten jedes Maß an Akzeptanz verloren hat.
Die soziale Marktwirtschaft und der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes – ein Trauerspiel
Gespeist von den wirtschaftlichen Interessen der Fluggesellschaften und der Flughafengesellschaften trifft der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes seit Jahren Entscheidungen ohne Berücksichtigung der Grundelemente unserer Wirtschaftsordnung. Dieser Senat genehmigt sich eine unmögliche Auslegung des Bedarfsbegriffes, der im ordnungspolitischen System der sozialen Marktwirtschaft eine feste Größe ist. Bedarf, so die ordnungspolitische Festlegung, ist die Nachfrage (der Konsument), die im Markt das Angebot und den Erfolg für Produkte und Dienstleistungen bestimmt. Dabei sind unumstrittene Erkenntnis und Erfahrung, dass fehlender Bedarf immer das Ergebnis fehlender Nachfrage ist.
Völlig verquer zur tatsächlichen Frage der Bedarfsdeckung stellt der Senat für sich, gegen die Regeln des Marktes, für die Marktbetroffenen im Luftverkehrsmarkt folgenden Leitsatz auf, mit dem er Flugrechte auch in der Nachtzeit genehmigt.
Passiver Schallschutz gesundheitsgefährdend – Die Lüge über gesunde Nachtruhe – ein Gutachten beweist, was der gesunde Menschenverstand weiss!
Eigentlich bedürfte es keiner Gutachten, um festzustellen, dass Schallschutzfenster geschlossen, Frischluftzufuhr durch Ventilatorbelüftung und Geräuschkulisse, Luftüberdruck in künstlich belüfteten Schlafräumen mit fehlendem Abluftsystem gesundheitsschädlich sind. Da reicht schon ein laienhaftes Verständnis, um zu erkennen, dass mit solchen Systemen der Teufel, der Fluglärm, mit dem Beelzebuben, dem Mief im Schlafzimmer, ausgetrieben werden soll.
Ebenso schlimm, wiederum gesundheitsgefährdend ist dieses System zum angeblichen Schallschutz in Kindergärten, Horten und Schulen so wie anderen sensiblen Einrichtungen. An der Spitze die Wowereits und Platzecks, im Gefolge Richter in roten Roben, verurteilen Hunderttausende Menschen unter krankmachenden Bedingungen des Fluglärms und der Folgen unnatürlichen Lebens in Akustikkäfigen eine Zukunft zu fristen.
Jetzt ist es heraus!
Bone-Winkel wollte und will nur die Interessen der Bürger erster Klasse in Berlin, besser in Berlin – Wannsee, vertreten. Bone-Winkel hat weder Herz noch Verstand für die Bürger, die durch den BBI/BER mit nachweisbar gesundheitlichen Gefahren rechnen müssen. Bone-Winkel begrüßt durch ihre KFB – Politik, dass Kinder in Akustikkäfigen ihre Jugend und Kindheit fristen, wenn es nur nicht ihre eigenen Kinder sind. Bone-Winkel ignoriert die gewollte Entwicklung des BBI/BER hin zu 550 000 möglichen Flugbewegungen/Jahr. Bone-Winkel ignoriert, dass selbst ein Fluglärm von 45-50 dB(A) die Lebensqualität Betroffener ebenso beeinträchtigt, wie deren Eigentum, nur ihr eigene Lebensqualität und ihr eigenes Eigentum darf nicht betroffen werden.
Jetzt hat sich die "Dame" demaskiert.
Der BVBB bittet alle anderen BIS: helft uns im Kampf gegen den Fluglärm und seine Folgen. Das ist ein Kampf gegen Folgen, die auch ihr ertragen müsst. Vor allem, glaubt nicht an Flugrouten, die Euch verschonen. Ja, es geht um den Standort; der den Fluglärm verursacht. Es geht um eine Perspektive unserer Region mit steigendem Fluglärm für Generationen oder um eine Lösung; die sachgerecht zu einem Großflughafen in Sperenberg führt, ohne die Investitionen am BBI/BER nutzlos zurückzulassen. Es geht um neues Denken, das zur Korrektur eine gewaltigen Standortfehlentscheidung führt. Es geht um Einigkeit der Betroffenen und nicht um "rette sich, wer kann" - weil sich in Wahrheit niemand retten kann, auch Frau Bone-Winkel nicht.
gez. Astrid Bothe (Vorsitzende)
gez. Ferdi Breidbach /Ehrenvorsitzender)
Nachfolgend der erhellende Emailwechsel, der auch zu uns gelangte:
Bürgermeisterstichwahl in Blankenfelde Mahlow, ein voller Erfolg für den BVBB-Kandidaten Matthias Stefke
Nachdem der von allen Parteien auch für die Stichwahl am 25. 09.2011, wieder angetretene O. Baier wieder ins Rennen um das Bürgermeisteramt in der 25 000 Einwohnergemeinde Blankenfelde Mahlow ins geschickt wurde, muss nun mit der Legendenbildung um seinen Wahlsieg Schluss gemacht werden. Die Wahrheit über seine schmutzige Wahlkampagne, gestützt von den Parteien, muss ans Licht.
Flughafengesellschaft an Geschmacklosigkeit nicht mehr zu übertreffen
Sie lügen und betrügen, sie sind skrupel- und gewissenlos. Jetzt werden sie auch noch abgründig geschmacklos
Wie mag es um die geistige Verfassung von Entscheidungsträgern bestellt sein, die mit einer geschmacklosen Inanspruchnahme des Papstes von Milliarden Katholiken, auch anerkannt auch als Heiliger Vater, es nötig haben, diesen Staatsgast als Werbefigur für ihr Pleiten-, Pech- und Pannenprojekt zu missbrauchen. Wie notwendig muss es aus ihrer geschmacklosen Sicht sein, ausgerechnet einen Kirchenfürsten als Werbeträger für ein Projekt zu nutzen, dass erwiesenermaßen auch Menschen krankmacht und damit nach christlichem Menschenbild das Ebenbild Gottes beschädigt. Allerdings stellt sich auch die Frage: Was sagt der Erzbischof von Berlin, Berliner Katholiken zum Missbrauch des Stellvertreters Gottes auf Erden? Hat das Bistum für die Hergabe der Rechte den Papst als Werbefigur einzusetzen vielleicht noch Geld bekommen? Was sagt dann auch die CDU als Gralshüter von Politik aus christlicher Verantwortung zu einer Werbekampagne mit dem Papst, die der Aufsichtsratsvorsitzende der Flughafengesellschaft, Wowereit (SPD Wahlverlierer und Nichtmitglied des Berliner Abgeordnetenhauses), zu verantworten hat?
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Erklärung des BVBB zum Ausgang der mündlichen Verhandlung zur Nachtschutzklage
Erklärung des BVBB zum Ausgang der mündlichen Verhandlung zur Nachtschutzklage von BVBB – Klägern vor dem Bundesverwaltungsgericht (Leipzig)
Der BVBB fühlt sich durch den 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes zum Problem der Nachtschutzzonen bestätigt. Der BVBB hat immer dargetan, dass die Schutzzonen für die An- und Abflüge am künftigen BBI/BER Berlin – Schönefeld von der Landesregierung Brandenburg im sogenannten ergänzenden Planfeststellungsbeschluss „Nachtflug BBI“ falsch sind.
Wie das Gericht richtig feststellte, hat das Land für den Umfang der Schutzregionen Berechnungen ohne Flugrouten vorgelegt. Die lauwarmen Versuche wortreich dem Gericht zu erklären, dass man schließlich nicht genau gewusst habe, wie die Flugrouten gestaltet werden, akzeptierte das Gericht nicht. Es warf der Behörde vor, dass sie sich dann eben eines falschen Modells bedient habe, und forderte eine sofortige Revision der Angaben zu den Lärmschutzgebieten. Falls, so wurde bekundet, dies nicht sofort geschähe, gäbe es keine Schutzgebiete und damit keine Flugzeiten für die Nacht. In diesem Sinne wurde das Land Brandenburg belehrt. Im Gerichtssaal wurde dann der Planfeststellungsbeschluss geändert. Der Flughafengesellschaft (FBS) blieb nun auch nichts anderes übrig, als der Änderung des Planfeststellungsbeschlusses nach Maßgabe des Gerichtes zuzustimmen. Die Folge: Das Lärmschutzgebiet wird größer, es müssen aber auch die Regionen neu berechnet werden, die schon heute im Schutzgebiet liegen. Damit ist das Chaos für die Lärmschutzmaßnahmen und deren Umsetzung endgültig vorprogrammiert.
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- F.Breidbach, in der mündlichen Verhandlung der BBI-Nachtflugklage am 22.09.2011 vor dem Bundesverwaltungsgericht
- Rede Ferdi Breidbachs vor der Demo/Menschenkette vor dem Bundesverwaltungsgericht am 20.09.2011
- Aus dem BVerw-Gerichtssaal
- Zur Nachtflugjammerei von FBS-Schwarz
- Aufregung um FBS-Aufruf zur Dienstreisedemo nach Leipzig
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