Dienstag, den 15. Mai 2012 um 09:24 Uhr
Gunnar Suhrbier
Leserbrief zum Artikel "Berliner Blamage"
von Brigitte Fehrle
in der Berliner Zeitung vom 9.5.2012, Seite 4
Sehr geehrte Frau Fehrle,
Sie haben vollkommen recht, Frau Fehrle, ein solch gravierendes Problem fällt nicht vom Himmel. Da wird mehr vertuscht als offen gelegt! Probleme beim Brandschutz sind dagegen als Vorwand für jedermann plausibel. Ihre Vermutungen kann ich daher nachvollziehen und um einige weitere ergänzen: Eine Flughafeneröffnung in letzter Minute zu verschieben, ist der Öffentlichkeit jedenfalls einfacher beizubringen, als die drohende gerichtlich angeordnete Schließung eines erst kurz zuvor eröffneten Flughafens. Das ist das Szenario, mit dem Politiker und Planer nach dem Vorliegen einer noch ausstehenden weiteren Gerichtsentscheidung rechnen müssen! Am 3. und 4.7.2012 werden voraussichtlich vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mehrere Klagen mündlich verhandelt. Im Kern geht es dabei um den Planfeststellungsbeschluss, der 2004 nach Ansicht der Kläger mit Rechtsfehlern erlassen wurde. Sie betreffen die Tatsache, dass die Flughafengesellschaft, das zuständige Brandenburgische Ministerium und die Deutsche Flugsicherung seit 1998 wussten, dass für den geplanten und genehmigten unabhängigen Flugbetrieb divergierende Abflugrouten nötig sind. Das gesamte Planungsverfahren wurde jedoch mit falschen Flugrouten vorgenommen, um den Widerstand gegen das Projekt, der seit Bekanntwerden dieser Tatsache im September 2010 in der Region aufflammt, zu vermeiden. Auch die Standortfestlegung im Landesentwicklungsplan enthält diesen Fehler! Daher ist es möglich, dass das Bundesverwaltungsgericht zu der Einsicht kommt, der Planfeststellungsbeschluss für BER ist durch Täuschung erschlichen worden und die Standortfestlegung ungültig. Das schriftliche Urteil wird spätestens Ende August erwartet - genau der Termin, den Wowereit und Platzeck mit dem Ende der Sommerferien begründeten. Können Sie sich vorstellen, wie groß die Blamage erst wäre, wenn der gerade erst eröffnete Flughafen aufgrund einer Gerichtsentscheidung dann wieder geschlossen werden muss?
Mit freundlichen Grüßen
Gunnar Suhrbier
Mittwoch, den 09. Mai 2012 um 09:49 Uhr
Bernd Otto
----- Original Message ----- From: BerndO To:
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Sent: Wednesday, May 09, 2012 9:56 AM Subject: An den regierenden Bürgermeister der Hauptstadt der Blamage
Sehr "geehrter" Herr Wowereit,
meine allergrößte Hochachtung zu Ihrem Erfolg, denn endlich hat es ein bekannter Politiker geschafft, nicht nur das Land Berlin, sondern ganz Deutschland Weltweit der Lächerlichkeit auszusetzen.
Endlich hat ein Politiker es geschafft, den guten Ruf Deutscher Wertarbeit in den Dreck zu ziehen.
Endlich hat es auch ein Politiker geschafft, den Ruf des verstorbenen, sozialen und hochgeschätzten Politikers Willy Brandt zu beschmutzen, was Ihnen sicherlich auch einen Eintrag in das Guinness Buch der Rekorde einbringen dürfte.
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Dienstag, den 10. April 2012 um 16:17 Uhr
Gunnar Suhrbier
Leserbrief zum Artikel "Berliner Fluglärmgegner schöpfen Hoffnung" von Jürgen Schwenkenbecher in der Berliner Zeitung vom 5./6.4.2012, Seite 17 Außerordentliche Brisanz Gratulation, Herr Schwenkenbecher. Im Gegensatz zum Berliner Senatssprecher sind wir beide der Ansicht, dass juristisch beim BER noch lange nicht alles abgeschlossen ist! Jedoch wird Herr Meng genauso wie Herr Kunkel dafür bezahlt, dass sie alles bagatellisieren und abstreiten, was dem Ruf des Projektes BER schaden könnte, manchmal vielleicht sogar ohne die nötige Sachkenntnis zu haben. Wir beide dürfen uns dagegen zum Glück eine eigene Meinung bilden. Ich bin sicher, wir sind uns auch hinsichtlich der außerordentlichen Brisanz einig, die in den noch ausstehenden juristischen Entscheidungen zum BER steckt. Die voraussichtlich Anfang Juli vor dem Bundesverwaltungsgericht mündlich zu verhandelnden Klagen betreffen nämlich die Kernsubstanz des Projektes: Es geht um die Frage, ob der Planfeststellungsbeschluss von 2004 unter Abwägungsfehlern leidet, oder ob er rechtsfehlerfrei ergangen ist, mit anderen Worten, ob das Projekt ein Schwarzbau mit einer durch Täuschung erschlichenen Baugenehmigung ist oder nicht. Mehrere Kläger behaupten, sowohl der Vorhabenträger als auch die Brandenburgische Planfeststellungsbehörde haben 1998 gemeinsam mit der Deutschen Flugsicherung eine Verabredung getroffen, nach der die bereits damals diesen drei Beteiligten bekannte Flugroutengeometrie mit divergierenden Startrouten auf keinen Fall in den Planungsunterlagen auftauchen sollte. Um diesen, der Standortrettung dienenden Täuschungsversuch zu decken, erließ die Planfeststellungsbehörde wissentlich einen Planfeststellungsbeschluss, der den genehmigten unabhängigen Flugbetrieb auf der zugrunde liegenden Flugroutengeometrie von vornherein nicht ermöglicht. Die Beweislage der Klägeranträge ist erdrückend. Sie dürfte es dem Bundesverwaltungsgericht schwer machen, die mittels Täuschung der Öffentlichkeit und des Gerichtes erschlichene Baugenehmigung für den BER als rechtsfehlerfrei zu bestätigen. Das Urteil über diese Klagen wird wohl erst gesprochen werden, nachdem der BER bereits in Betrieb genommen sein wird. Das zukünftige Schicksal dieses Flughafens hängt also nach wie vor am seidenen Faden! Gunnar Suhrbier, Berlin
Sonntag, den 01. April 2012 um 17:09 Uhr
Dr. Briese
Flughafen – Planänderungsantrag begrüßenswert - zu „Weiche Ziele – Flughafen fordert Planänderung im Schallschutzstreit“ MAZ 16.3.2012, Seite 5 , und „ Gutachten : Flughafen schützt zu spät“ MAZ 15.3.2012- S. 5
Wenn Flughafen – Anwalt Dr. Gronefeld am 15.3.2012 im Potsdamer Landtag einen Planänderungsantrag ankündigte, so ist dies begrüßenswert, weil dann ein neues Beteiligungsverfahren erforderlich wird. Dies gilt trotz Ablehnung der Antrags – Zielrichtung Lärmschutzverschlechterung und der Eindeutigkeit der Ansage im Planfeststellungsbeschluß wegen der Möglichkeit des Einbringens neuer Erkenntnisse und Forderungen des Umweltbundesamtes zum Schutz der Bürger, wie eine Reduzierung gesetzlicher Grenzwerte für Fluglärm über ein Start – und Landeverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr hinaus, die Berücksichtigung neuer Tag – und Nachschutzzonen, welche jeweils nach Spitzenlärmpegeln zu berechnen sind, und die Berücksichtigung internationaler Sicherheitserfordernisse gemäß bisher unberücksichtigtem rechtsverbindlichen ICAO – Dokument für die Planung neuer Flugfelder bis Flughäfen, wie aus Schulzendorf gefordert, sowie eine DIN – und energie – sparverordnungsgerechte Umsetzung des Schallschutzprogrammes gemäß real erwartbaren Lärmpegeln. Die Auseinandersetzung wird also ausgehen von der bundesverwaltungsgerichtlichen Erhöhung der Nachtflugbelastung durch verkürzte Nachtruhe und höhere zulässige Lärmpegel ohne Begrenzung als zur Tageszeit zulässig gemäß der grundgesetzeswidrigen Logik, welche wissenschaftserkenntnisignorierend ist, man dürfe jeden Bürger als homo oeconomicus betrachten. Stattdessen muß eine Verbesserung des Schallschutzes in den Nachtstunden gemäß Forderungen des Umweltbundesamtes (UBA ) erreicht werden , deren Forderungen zur Flugroutenbewertung vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ( BAF ) widerrechtlich, wie ein Rechtsgutachten auswies begründungslos ignoriert wurde.
Das UBA bemängelte u.a. , die Flugrouten würden den Erfordernissen eines Flughafens in dicht besiedeltem Umfeld nicht gerecht. Und auch Schadstoff – Immissionen müssen endlich genauso Berücksichtigung gesundheitsfolgend bezogen finden, wie eine Neubewertung aller Flugrouten nach neuerem Erkennisstand zu Lärmpegeln und Lärmfolgeschäden, ehe der BER in Betrieb geht. Und natürlich ist die Einhaltung verbindlicher Flugsicherheitsvorschriften zu beachten, die bisher „ außen vor“ blieben.
Die Aussagen des BAF zur Flugrouten – „ Sortiments „ – Festlegung, es seien keine Dauerschallpegel für Überlagerungen zweier naher Flugrouten bzw. für Landelärm berechenbar gewesen, können bei bekannter Flugroutenfrequentierung ( Flugbewegungsanzahl ) nur als taktisches Manöver zum Verschweigen oder Gesundrechnen von Lärmbelastungen oder als fachliches Armutszeugnis gedeutet werden. Ein Physikkundiger kann diese Werte nach Umrechnung von Lärmpegeln in Schallenergien durch Addition – oder Dreisatz bei veränderter Routenfrequentierung – bzw. unter Nutzung von Luftfahrt – Vorschriften zur Flugzeugtyp – Zertifizierung unschwer berechnen. Jetzt kann es deshalb nur heißen : Keine Betriebsgenehmigung bis zur Klärung der wirklichen Belastungen. Offenhalten von Sperenberg einschließlich Neuplanungsbeginn und Verbleiben des derzeitigen Berliner – Flughafen – systems im Status Quo ! Keine Inbetriebnahme des BER ohne vorherige Klärung der daraus resultierenden Gesundheitsfolgen ! Wann der BER rechtskonform nach Schallschutzabschluß in Betrieb gehen kann, erscheint als unklar. In Sperenberg fände bei privatwirtschaftlicher Realisierung schon seit 2001 Flugbetrieb statt ! Den Regeln des sozialen Rechtsstaates muß endlich auch beim BER – Projekt zum Durchbruch verholfen werden. Dr. Briese, Eichwalde- 21.3.2012
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Mittwoch, den 28. März 2012 um 09:09 Uhr
Gernut Franke
Geehrter Herr Schupelius,
dass Sie gerne provokante Artikel verfassen, damit haben Sie sich sicher einen Namen gemacht und einen Bekanntheitsgrad, der sicher Ihnen beruflich auf die eine Art und Weise helfen wird.
Der Vergleich zwischen den Lärmquellen Bahn und Fluglärm ist oberflächlich und zeigt Ihre fehlende Sachkenntnis.
Oder wollen Sie bloß provozieren?
Anbei ein Schreiben vom Brandenburger Landesumweltamt, das Ihnen sicher schon lange vorliegt, das besagt das Schönefeld Süd wegen der erheblichen Lärmimmission auszuschließen ist, da das grundgesetzliche Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nicht gewährleistet werden kann.
Dieses Schreiben zum ROV muss auch der damalige Umweltminister Platzeck gekannt haben, so wird dies der damalige Ministerpräsident Stolpe auch kennen.
Fairer Umgang mit Menschen bedeutet für einen Journalist auch Tiefenrecherche, darum sollte man hier nachfragen, warum dieses Schreiben nicht beim Herrn Diepgen und Wissman vorgelegt wurde oder wurde das bewußt unterschlagen?
Wenn ja, dann haben die Verantwortlichen wohl bewußt gegen die Verfassung verstoßen.
Das Nachnutzungskonzept des BVBB ist ein Friedensangebot, um weiteren Schaden vom Land Brandenburg abzuwenden, um mittelfristig sinnvoll etwa 75% der getätigten Investitionen zu retten.
Mit Ihrer offensichtlichen einseitigen Einstellung ist es nicht verwunderlich, dass Sie Wahrheiten nicht an sich heranlassen. Sind Sie bereit dauerhaft in die Einflugschneise zu ziehen und mit 5 Stunden Schlaf auskommen zu müssen? Denken Sie das Kinder ebenfalls mit 5 Stunden Schlaf auskommen? Da die Naherholungsgebiete wie Müggelsee, Zeuthener See u.s.w. bei schöner Wetterlage verlärmt werden, frage ich Sie, wo sollen sich tausende fluglärmgenervte Eltern und ihre KInder denn vom Fluglärm erholen?
Das der BER Standort falsch ist und mehr Menschen sollen, entgegen des Planfeststellungsverfahrens, verlärmt werden, das wurde offiziell zugegeben. Eine Immobilie in ungeeigneter Lage, hohen wirtschaftlichen Risiko, sonst gäbe es Privatinvestoren und Betrieber für BER, wie für Sperenberg, bekommt man weder schöngeredet noch gut vermarktet.
Der Imageschaden des unmenschlichen Umgangs mit den tausenden Betroffenen tut sein Übriges.
Es geht um Gerechtigkeit, wenn ein Fehler zugegeben wurde, so lernten wir von unseren Eltern, dann muss dieser korrigiert werden.
Grüße, mit der Bitte besser zu recherchieren, dann stoßen auch Sie auf die Wahrheit und da gibt es nur eine.
G. Franke - Schulzendorf, der Ort, der neben Blankenfelde-Mahlow am stärksten betroffen ist und in dem ca. 800 Kinder mit massivem Lärm, Abgasen und Absturzgefahren rechnen müssen.
Aktualisiert ( Mittwoch, den 28. März 2012 um 09:18 Uhr )
Mittwoch, den 28. März 2012 um 06:30 Uhr
Sigrid Zentgraf-Gerlach
Leserbrief zu
B.Z. Mein Ärger Der gerechte Zorn von Gunnar Schupelius / Im neuen Flughafen soll es jeden Montag eine Demo geben? Das sehe ich nicht ein!
Sehr geehrter Herr Schupelius,
Sie müssen es nicht einsehen, dass ich es künftig in meinen Alltag einplanen werde, allmontäglich im Terminal zu stehen und gegen diesen Großflughafen an diesem Standort mit seinen unerträglichen Auswüchsen für die Anwohner zu demonstrieren. Auf den Acker müssen wir dafür nämlich nicht; es darf durchaus schon das Terminal sein, wo es den Flughafen und den schönen Schein so richtig stört. Sie werden es tolerieren müssen, denn das Bundesverfassungsgericht höchstselbst hat das im Dezember 2010 erlaubt. Stehen Sie etwa nicht mehr auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland? Weiterhin teile ich Ihnen mit, dass es dem allergeringsten Teil der Demonstranten je um die Flugrouten ging. Die Majorität demonstrierte schon immer gegen den Standort. Das haben Sie und alle anderen Medien bloß so lange falsch berichtet, bis Sie jetzt inzwischen an Ihre eigene Propaganda glauben. Und jetzt wundern Sie sich eben! Am Wochenende blockierten zudem 10.000 Menschen das Terminal und nicht 7. 000. Aber genau so, wie Sie und Ihresgleichen in der Presse den Grund für die Demonstration schon falsch wiedergegeben haben, übermitteln Sie auch eine falsche Kopfzahl an Demonstranten, damit Sie weiterhin den Lesern Ihrer Zeitung eine gefälschte Realität übermitteln. In ein paar Monaten werden Sie sich wieder wundern, warum es mit einem Schlag dann noch so viele Demonstranten mehr sind. Sie fragen, ob es fair ist, andere vom Reisen abzuhalten? Gegenfrage: Ist es fair, andere vom Leben draußen in gesunder Luft und sogar vom Nachtschlaf abzuhalten, Leute deswegen krank zu machen und ihr Eigentum an Grund, Boden und Immobilien zu entwerten? Eine ganze prosperierende Region in den Sand zu setzen für die übersteigerten Profitinteressen der Luftverkehrswirtschaft? Die Kindheit der Kinder und ihre Zukunft zu opfern, denn die Schwächsten leiden besonders unter der Lärm- und Schadstoff-Last? Die Menschen anzulügen und zu betrügen bei Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren, bei den Flugrouten und dem Schallschutz? Ist es eigentlich fair, dass man Ihnen immer wieder erlaubt, im redaktionellen Teil Werbung für den Flughafen zu machen, wo andere Firmen doch erhebliche Summen für das Schalten von Anzeigen aufbringen müssen? Ist es eigentlich fair, dass man Ihnen erlaubt, immer wieder Ihre verständnislosen und zynischen Kommentare zu veröffentlichen, wo es doch so viele, umfassend sachkundige Journalisten gibt, die nur schwer ihre guten Artikel und Kommentare bei den Medien absetzen können? Und dann noch die flugvergnügungssüchtige Regina Prüfer, die den Demonstranten das Recht abspricht zu fliegen. Ich bin in meinem 57jährigen Leben zweimal geflogen. Demnächst steht für mich auch kein Flug an. Ich vermisse nichts, und die Drohung mit der Höchststrafe sieht für mich anders aus. Und wenn ich es denn tun würde, habe ich schon jahrelang mehrere Tausend Überflüge in geringer Höhe ausgehalten, so dass ich für den Rest meines Lebens berechtigt wäre, beliebig oft zu fliegen. Ob eine Regina Prüfer im Aushalten der häufig genug völlig unsinnigen Mobilitätssucht unserer Zeitgenossen da mit mir mithalten kann, wage ich zu bezweifeln. Ich wage zu behaupten: Sie kann überhaupt nicht aus der Erfahrung von Fluglärmbetroffenheit heraus reden und urteilen. Sie kleidet, von Ihnen zitiert, als die Königin (= Regina) der vom Leid völlig Ungeprüften ihre gedankenlosen Dummheiten in Worte, die sie darüber hinaus nicht original erfunden, sondern dem Regierenden Bürgermeister von Berlin nachgeplappert hat. Ist es nötig, sich auf solche fiktiven Kronzeuginnen zu berufen, um dem eigenen Zynismus gegenüber den Opfern von Schönefeld wieder einmal die Krone aufzusetzen?
Hat Sigrid Zentgraf-Gerlach recht? Rufen Sie an: 03379/375615 oder Mail:
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Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Zentgraf-Gerlach Bürgerinitiative Mahlower Schriftstellerviertel (BIMS) Sophie-Mereau-Weg 4 15831 Mahlow Tel.: 03379/375615 Fax : 03379/375820 Email:
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mobil: 0175/8566372
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Samstag, den 24. März 2012 um 23:15 Uhr
Klaus Pfennigwerth
Leserbrief zu: "Damit wir sicher in den Urlaub fliegen können" Berliner Zeitung vom 20.03.2012
Gesendet und gelesen (Lesebestätigung liegt vor) an '
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' Di 20.03.2012 16:18
Der Flugkapitän Kärger und seine „Young Pilots“ mögen ausgezeichnete Fachleute auf ihrem Gebiet Fliegerei sein. Sie haben aber absolut keine Ahnung von Hintergründen der Demos und auch keine Sensibilität gegenüber Betroffenen des BER. Die meisten Demonstranten sind keine Gegner der Fliegerei (auch wenn ein Shoppingflug nach Paris oder London umweltbewusste Seelen verletzt), sondern Gegner des Standorts Schönefeld.
Aktualisiert ( Montag, den 26. März 2012 um 09:10 Uhr )
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Sonntag, den 11. März 2012 um 20:24 Uhr
Gunnar Suhrbier
Leserbrief zur dapd-Meldung "Platzeck will mehr Lärmschutz in Schönefeld" in der Berliner Zeitung vom 29.2.2012, Seite 20 Sehr geehrte Damen und Herren, die in der dapd-Meldung verwendete Formulierung "Die Bedenken der Anwohner würden noch nicht komplett ernst genommen" ist eine dreiste Verniedlichung des sich bereits abzeichnenden Lärmschutz-Skandals am Flughafen BER. Erneut versuchen gegenwärtig der Flughafenbetreiber und die Planfeststellungsbehörde, die Betroffenen für dumm zu verkaufen und ihre Rechte zu beschneiden. Jeder vernünftige Mensch ist in der Lage, den folgenden einfachen Satz zu verstehen: "Die (Schallschutz-)Vorrichtungen haben zu gewährleisten, dass durch die An- und Abflüge am Flughafen im Rauminnern bei geschlossenen Fenstern keine höheren ... Maximalpegel als 55 dB(A) auftreten". Er stammt aus dem Planfeststellungsbeschluss der Brandenburgischen Planfeststellungsbehörde vom 13.8.2004 und betrifft das sogenannte Tag-Schutzziel für den Zeitraum 6 bis 22 Uhr.
Aktualisiert ( Montag, den 12. März 2012 um 14:05 Uhr )
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