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Deutsche Flugsicherung präsentiert Vorschläge für Flugrouten BBI – Fluglärmkommission will weiter beraten

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Vor der Fluglärmkommission (Berlin-Brandenburg) präsentierten am 06.09.2010 mehre Mitarbeiter der „Deutschen Flugsicherung“ (DFS) ihre ersten, in eineinhalb Jahren zusammengefassten, Zwischenergebnisse für eine Flugroutenregelung nach Eröffnung des BBI – Schönefeld. Auf Antrag eines Vertreters der Flughafengesellschaft (FBS) mussten anwesende Vertreter der Presse den Sitzungsraum verlassen. Dieser Antrag stieß auf Unverständnis, weil durch Beiladung von Nichtmitgliedern der Kommission die Sitzung öffentlichen Charakter hatte. Dem Antrag musste der Vorsitzende (Habermann) stattgeben, weil der Antrag zum Ausschluss der Medien wirksam schon durch ein einziges Kommissionsmitglied gestellt werden kann.

Auch mit diesem Antrag hat die FBS wiedereinmal bewiesen, dass sie die Öffentlichkeit und die Medien dann ausschließt wenn sie nicht die Gewähr dafür hat, dass es zur Hofberichterstattung oder Propaganda in ihrem Sinn kommt. Aus dieser Methode können die Medien nur eine Schlussfolgerung ziehen: Wenn sie bei der FBS, bei Hofe, willkommen sind, dann sollen sie auch als Hofberichterstatter und Propagandisten fungieren. Immer stellt sich die Frage danach, was die FBS in der Schweigespirale oder Dunkelkammer haben möchte. Die Diskussion oder der Rat der Fluglärmkommission gehören wohl dazu.
Viele anwesende Mitglieder der Kommission und die beigeladenen Bürgermeister betroffener Gemeinden waren überrascht in welchem Ausmaß die bisherigen Ergebnisse des DFS – Konzeptes von den Flugrouten abwichen, die die Planfeststellungsbehörde im Planfeststellungsbeschluss (2004) der Öffentlichkeit und den Betroffenen serviert hatten. Sie mussten hinnehmen, dass nach dieser Regelung neue Lämbetroffenheiten über Gemeinden verfügt werden sollen, die bisher geglaubt hatten vom Fluglärm verschont zu bleiben. Je nach Regelung sind dies vorallem Gemeinden im südlichen Bereich des BBI.
Der Leiter der Planfeststellungsbehörde (Bayr) versuchte sich in der Diskussion  damit herauszureden, dass die DFS zur Abfassung des Planfeststellungsbeschlusses nur auf einen Geradeausflug bei Starts und Landungen  abgestellt hatte. Folgerichtig sei der Behörde so nicht bekannt gewesen, dass Flugzeuge bei Starts und Landungen auch anders fliegen können als geradeaus. Insbesondere habe so die Behörde auch nicht berücksichtigen können, dass es  durch Festlegung der Flugrouten Regionen geben könne, die durch ein Flugroutenregime belastet werden, ohne dass sie im Planfeststellungsbeschluss als belastet gekennzeichnet wurden.
Ferdi Breidbach (BVBB, stellvertretendes Mitglied der Kommission) hat dem Leiter der Behörde, Bayr, dann vorgehalten, dass er bzw. die Behörde sehr wohl wissen musste, dass aufgrund der nichtvorhandenen Flugroutenregelung alle Berechnungen und Angaben zu den Lärmschutzgebieten im Planfeststellungsbeschluss für viele nun plötzlich Betroffene keine Anstoßwirkung zur Feststellung ihrer Betroffenheit hatten. Er hielt Bayr vor, dass nicht nur der BVBB auf Anhörungen ausdrücklich darauf hingewiesen hatte, dass die im Planfeststellungsbeschluss angegebenen Lärmgebiete von vornherein irrelevant waren.
Nun ist eingetreten, was der BVBB immer gesagt hat. Große Teile der Anwohner und auch Gemeinden wurden an der Nase herumgeführt. Sie wurden im Glauben gelassen, vom Fluglärm verschont zu werden.
Der Vorsitzende der „Schutzgemeinschaft der Gemeinden“, Bürgermeister Carl Ahlgrimm (Großbeeren) und Ferdi Breidbach konnten zufrieden feststellen, dass der Vorstoß von BVBB und Gemeinden, mit einem eigenen Konzept in eine Regelung  zur Flugroutenregelung einzugreifen, zum Volltreffer wird. Ferdi Breidbach beantragte darum, dass das Alternativkonzept  von Flughafenplaner Faulenbach da Costa, (FdC; Offenbach), das in Diedersdorf (24.08.10) und in Zeuthen (03.09.10) öffentlich vorgestellt wurde, nun Anlass sei, den Gutachter von Gemeinden und BVBB sowie die DFS zu beauftragen beide Konzeptentwürfe gegeneinander abzuwägen. Ziel muss es sein herauszuarbeiten, wo es Gemeinsamkeiten gibt und wo Differenzen festgestellt werden. Dieses Arbeitsergebnis soll dann in einer folgenden Sitzung der Fluglärmkommission von der DFS und Faulenbach da Costa vorgestellt werden. Nur mit diesem Verfahren kann dann die Fluglärmkommission ihren Beratungsauftrag erfüllen und so Einfluss auf eine Flugroutenregelung nehmen. Diese Verfahren fand die Zustimmung der Kommission.
Bürgermeister Ahlgrimm hatte dann noch der Kommission einige Positionen des FdC – Gutachtens zur Kenntnis gegeben. Für die Kommissionsmitglieder wurde erkennbar, dass die Abweichungen beider Konzepte bei gutem Willen und notwendiger Kreativität  für eine einvernehmliche Position einer Flugroutenregelung kein unüberwindbares Hindernis darstellen dürfte.

Kommentar
Die DFS hat zugegeben, dass sie Flugrouten auch nach dem Prinzip festlegt, nachdem alle Flugzeuge, auch solche ältesten Datums, von einer Regelung berücksichtigt werden. Sie findet also nichts dabei, dass sich der Flugbetrieb auch moderner Flugzeuge nach „alten Mühlen“ richten muss. Diese Position der DFS ist ein Skandal. Mit diesem Verdikt belegt die FBS nicht nur Technik– und Fortschrittsfeindlichkeit. Sie tut auch noch so, als könnte nicht festgelegt werden welche Flugzeugtypen auf welchen Flughäfen landen können/dürfen. D. h.: Betroffene haben hinzunehmen, dass es keine optimalen, lärmmindernden Flugrouten gibt, weil „alte Mühlen“ den Takt bestimmen.
Mit dieser Haltung/Praxis beweist die DFS, dass sie sich auf der Denkschiene befindet, nach der sie Sachwalter des Luftverkehrs ist. Ihre Verpflichtung für lärmarme Flugrouten zu sorgen, so dem Gesundheitsschutz eine Schneise zu schlagen, wird durch diese Denkkategorie zwangsläufig zu einschränkendem Beiwerk.
Heraus kam dann noch, dass die DFS offensichtlich in Flugroutenregelungen der Lärmkonzentration huldigt. Diese Position steht im Gegensatz zur Verpflichtung auf gesundheitsgefährdende Lärmentlastung. Wenn diese durch Routen sichergestellt werden kann, die im Zweifel zur Belästigung, nicht gesundheitsgefährdendem Lärm in andere Regionen führt, dem Gesundheitsschutz aber dienlich sind, dann darf es keine Konzentration von Fluglärm geben.
Die DFS sei auch daran erinnert, dass sie bei aller Wichtigkeit ihrer Funktion letztlich nicht für die Sicherheit im Luftverkehr die entscheidende Verantwortung trägt. Diese letzte und entscheidende Verantwortung hat der Flugzeugführer (Pilot).
Die DFS sollte wissen, dass ihre Flugroutenregelung bzw. die Genehmigung durch das Luftfahrtsbundesamt, einer rechtlichen Überprüfung standhalten müssen. Im konkreten Fall der Regelung für den BBI darf sie nicht davon ausgehen, dass es zu einer rechtlichen Überprüfung nicht kommt. Der BVBB und die Gemeinden der Schutzgemeinschaft behalten sich diese Prüfung auf dem Rechtsweg ausdrücklich vor.

 

Aktualisiert ( Sonntag, den 19. September 2010 um 21:22 Uhr )  

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