Ich möchte an dieser Stelle dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft danken für die klaren Worte, die Ministeriumssprecher Wiegand am 9. März gegenüber der MAZ fand. Ausdrücklich stellte er bezüglich des anstehenden Verfahrens vor dem Bundes-verwaltungsgericht gegen den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss fest: „Sollte der Urteilsspruch einen höheren Lärmschutz-Anspruch als bisher ergeben, wird er allen Bewohnern des Flughafen-Umlands zugute kommen“ und weiter „Wenn das Gericht in dieser Hinsicht etwas Neues festlegt, gilt das für alle – unabhängig davon, welche Kostenerstattungsvereinbarung sie unterzeichnet haben und ganz gleich, ob sie schon schalldämmende Fenster besitzen oder nicht".
Rechtlich liegt das einfach daran, dass das Gericht in dem Fall, dass es die im Planfeststellungsbeschluss getroffenen Schutzziele für die Anwohner als zu niedrig und damit für rechtswidrig befindet, selber keine neuen Lärmwerte festlegen wird (diese würden tatsächlich nur für die Kläger gelten), sondern den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss in Teilen oder in Gänze an das Ministerium zur Neubescheidung zurück verweisen wird.
Vielleicht hat es ja einfach dieser Klarstellung bedurft, damit Kommunalaufsichten und die Bürgermeister der Schutzgemeinschaft ihre Bedenken gegen eine finanzielle Unterstützung der Musterklagen des BVBB fallen lassen und jetzt schnellstmöglich Geld für diese Klagen zur Verfügung stellen. Denn jeder zusätzliche Euro ermöglicht zusätzliche gutachterliche Unterstützung und verbessert damit die Erfolgsaussichten der Klagen. Damit wird für die kommenden Jahre und für kommende Generationen die Chance auf eine weniger beeinträchtigte Gesundheit wesentlich verbessert. Noch ist Zeit, bis zum 1. April läuft die Frist zur Begründung unserer Klagen.
Ersparen kann ich dem Ministeriumssprecher allerdings auch nicht kritische Worte, wenn er sich schon öffentlich zum laufenden Gerichtsverfahren äußert, so hätte er auch Stellung beziehen müssen zur Rechtswidrigkeit des ergänzenden Planfeststellungsbeschluss. Diese Rechtswidrigkeit beruht auf der ungeprüften Übernahme der Lärmwerte der Antragstellerin FBS durch die Planfeststellungsbehörde. Eine Woche vor Gültigwerden des Planfest-stellungsbeschlusses erklärte die FBS dann, April, April – unsere Werte stimmen nicht, bei korrekter Dateneingabe ergeben sich höhere Lärmbelastungen für die Anwohner. In diesem Moment hätte eine verantwortungsvoll handelnde Planfeststellungsbehörde ihren Beschluss sofort für nichtig erklären müssen. Das war allerdings in Brandenburg nicht zu erwarten und so stehen wir heute vor der paradoxen Situation, dass wir als Betroffene enorme Gelder aufwenden müssen, um einen an sich rechtswidrigen Planfeststellungsbeschluss zu beklagen. Bleibt abzuwarten, wie das Bundesverwaltungsgericht diesen „brandenburger Weg“ bewertet.





